Die elektronische Pfändung (e-haciz) ist ein Verfahren, mit dem die Bankkonten der Schuldnerseite nach dem endgültigen Wirksamwerden des Vollstreckungsverfahrens (kesinleşme) elektronisch, schnell und gleichzeitig gepfändet werden. Ihre rechtliche Grundlage sind die Vorschriften des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) über die Pfändung von Rechten und Forderungen bei Dritten (Art. 89); technisch läuft sie über die Anbindung des türkischen Justizportals UYAP an die Banken. Ihr Nutzen für die Gläubigerseite liegt darin, dass sie die Konten bei verschiedenen Banken gleichzeitig erreicht, damit die Aussicht auf Zahlung erhöht und gegenüber der körperlichen Pfändung Zeit spart. Eine richtig terminierte elektronische Pfändung verändert das Zahlungsverhalten der Schuldnerseite häufig binnen kurzer Zeit. Voraussetzung ist allerdings, dass auf dem Konto ein Guthaben vorhanden und die Forderung nicht unpfändbar ist — wie es etwa bei bestimmten Entgelten und beim Unterhalt der Fall ist. In unseren Verfahren setzen wir die elektronische Pfändung planvoll und gemeinsam mit der Vermögensermittlung ein.
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