FAQ · Streitbeilegung

Welche Unterlagen brauche ich für ein Vollstreckungsverfahren?

Welche Art von Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt und wie schnell es läuft, entscheidet die Urkunde in Ihrer Hand. Mit einer Rechnung, einem Kontokorrentauszug oder einem Vertrag ist…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Streitbeilegung
Kurze Antwort

Welche Art von Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt und wie schnell es läuft, entscheidet die Urkunde in Ihrer Hand. Mit einer Rechnung, einem Kontokorrentauszug oder einem Vertrag ist das Verfahren ohne Titel (ilamsız takip) möglich; mit Wechselpapieren (kambiyo senetleri) wie Scheck, Solawechsel und gezogenem Wechsel das schnellere Wechselverfahren n…

Welche Art von Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt und wie schnell es läuft, entscheidet die Urkunde in Ihrer Hand. Mit einer Rechnung, einem Kontokorrentauszug oder einem Vertrag ist das Verfahren ohne Titel (ilamsız takip) möglich; mit Wechselpapieren (kambiyo senetleri) wie Scheck, Solawechsel und gezogenem Wechsel das schnellere Wechselverfahren nach Art. 167 des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); mit einem Gerichtsurteil oder einer ihm gleichstehenden Urkunde das Verfahren mit Titel (ilamlı takip). Wechselpapiere sind in der Regel der schnellere Weg, weil sie die Widerspruchsmöglichkeiten der Schuldnerseite begrenzen. Je klarer und bestimmter die Urkunde die Forderung ausweist, desto geringer ist das Risiko, dass ein Widerspruch das Verfahren zum Stillstand bringt. Auch Fälligkeit, Zinssatz und die Bedingungen der Fälligstellung müssen im Vollstreckungsantrag richtig abgebildet sein. Wir prüfen Ihren Urkundenbestand, wählen den Weg mit der höchsten Aussicht auf ein Ergebnis und vervollständigen fehlende Unterlagen von vornherein.

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