Kurze Antwort
Bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen ist die Mediation nach türkischem Recht Prozessvoraussetzung (dava şartı arabuluculuk); vor Klageerhebung muss also bereits eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden sein. Wir planen das Verfahren als Ganzes und beziehen diese Voraussetzung von Anfang an ein.
Bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen ist die Mediation nach türkischem Recht Prozessvoraussetzung (dava şartı arabuluculuk); vor Klageerhebung muss also bereits eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden sein. Wir planen das Verfahren als Ganzes und beziehen diese Voraussetzung von Anfang an ein.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.