Die Kosten eines Verfahrens bestehen aus zwei Hauptposten: den Gerichtsgebühren nach dem türkischen Gebührengesetz (Harçlar Kanunu, Gesetz Nr. 492) und den Verfahrensauslagen. Die Gebühren werden in den meisten Verfahrensarten anteilig zum Streitwert berechnet (nispi harç), und ein Teil von ihnen ist bei Klageerhebung im Voraus zu entrichten. Hinzu kommt der Kostenvorschuss (gider avansı), der nach Art. 120 der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) einzuzahlen ist; aus ihm werden die Kosten für Sachverständige, für Zeuginnen und Zeugen, für die Ortsbesichtigung und für Zustellungen bestritten. Die Beträge richten sich nach dem Streitwert, nach der Beweislage und danach, ob ein Sachverständigengutachten benötigt wird. Die obsiegende Partei kann die von ihr gezahlten Gebühren und Auslagen grundsätzlich von der Gegenseite zurückverlangen. Vor Verfahrensbeginn legen wir Ihnen eine Kostenprognose Posten für Posten vor und machen die Abwägung von Kosten und Nutzen zum Teil der strategischen Entscheidung. So hört die Kostenfrage auf, im laufenden Verfahren eine Überraschung zu sein.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.