Kurze Antwort
Die Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) verhindert Konflikte zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, indem sie die kritischen Punkte im Voraus regelt: Gewinnverteilung, Beschlussmehrheiten, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Ausstieg (Exit) und Streitbeilegung. Sie tritt in einer Gesellschaft türkischen Rechts neben die Satzung, deren Gestaltungsspielraum das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) eng zieht, und nimmt genau die Abreden auf, die im Verhältnis der Beteiligten wirklich tragen. Eine gut gestaltete Vereinbarung ist die wertvollste Versicherung, die eine Partnerschaft haben kann.
Die Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) verhindert Konflikte zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, indem sie die kritischen Punkte im Voraus regelt: Gewinnverteilung, Beschlussmehrheiten, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Ausstieg (Exit) und Streitbeilegung. Sie tritt in einer Gesellschaft türkischen Rechts neben die Satzung, deren Gestaltungsspielraum das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) eng zieht, und nimmt genau die Abreden auf, die im Verhältnis der Beteiligten wirklich tragen. Eine gut gestaltete Vereinbarung ist die wertvollste Versicherung, die eine Partnerschaft haben kann.
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