Beitrag · Steuern & Anreize

Generationswechsel im Familienunternehmen: fünf Instrumente der rechtlichen Planung

Von der Familienverfassung über Anteilsgattungen und die Gesellschaftervereinbarung bis zur Nachlassplanung: fünf rechtliche Instrumente, um den Generationswechsel ohne Streit und ohne steuerliche Überraschungen zu steuern.

02 August 20264 dk okumaYazan: Mehmet Köksal · Steuern & Anreize
Köksal Avukatlık Ortaklığı — Besprechungsraum für Prozessführung, Schiedsverfahren und Streitbeilegung
Zusammenfassung · Auf einen Blick
  • Der Generationswechsel ist kein Ereignis, sondern ein Prozess von drei bis fünf Jahren; ein früher Beginn schafft Optionen.
  • Die Familienverfassung wird zur bindenden Architektur, sobald sie in die Gesellschaftsdokumente übernommen ist.
  • Anteilsgattungen und Vorzugsrechte erlauben es, die Übertragung des Eigentums von der Übergabe der Führung zu trennen.
  • Pflichtteils- und Steuerplanung sind bei Vermögen in der Türkei und in Deutschland gemeinsam aufzusetzen.

Das Problem ist nicht die Übergabe, sondern die Ungewissheit

In Familienunternehmen entstehen Krisen selten aus der Übergabe selbst; ihre Quelle ist die Ungewissheit darüber, wer worüber entscheidet. Zweck der rechtlichen Planung ist es, in einem emotional aufgeladenen Feld vorab vereinbarte Regeln zu hinterlassen. Fünf Instrumente bilden diesen Rahmen, wenn sie gemeinsam eingesetzt werden.

Praxishinweis

Der erste Schritt eines Übergabeplans ist die Inventur: Ohne Anteile, Grundbesitz, Auslandsvermögen und persönliche Bürgschaften in einer einzigen Übersicht lässt sich kein tragfähiger Plan aufsetzen.

Wir entwerfen Ihren Übergabeplan gemeinsam

Wir bauen Übergabepläne, die Familien- und Unternehmensziele in einer einzigen Architektur zusammenführen und in beiden Ländern umsetzbar sind.

Beratung für Familienunternehmen

1. Die Familienverfassung

Sie hält die Werte der Familie, die Regeln für den Eintritt in das Unternehmen, die Ausschüttungspolitik und die Wege der Konfliktlösung schriftlich fest. Für sich allein kann sie symbolisch bleiben; ihre Kraft gewinnt sie daraus, dass ihre Bestimmungen in Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Testament übernommen werden.

2. Die Gesellschaftervereinbarung

Beschränkungen der Anteilsübertragung (Vorkaufsrecht, Mitverkaufsrecht), Stimmbindungen, Lösungen für Pattsituationen und die Szenarien eines Verkaufs außerhalb der Familie werden hier geregelt. Der „Verkehr“ des Generationswechsels fließt durch diese Vereinbarung.

3. Anteilsgattungen und Vorzugsrechte

Die Übertragung des Eigentums und die Übergabe der Führung müssen nicht zugleich erfolgen: Anteile mit Stimmrechtsvorzug, Vorzugsrechte bei der Vertretung im Verwaltungsrat und Nießbrauchkonstruktionen nach türkischem Gesellschaftsrecht (Gesetz Nr. 6102, TTK) erlauben es der Gründergeneration, die Kontrolle schrittweise abzugeben. In den meisten Familien löst gerade diese Flexibilität die psychologische Blockade der Übergabe.

4. Übertragungen unter Lebenden

Die schrittweise Schenkung oder der schrittweise Verkauf von Anteilen wird mit Blick auf Bewertung, Steuerbefreiungen und die Pflichtteilsbalance geplant. Eine frühe und schrittweise Übertragung bedeutet beides: steuerliche Optimierung und eine neue Generation, die „im Amt“ heranwächst.

5. Instrumente des Erbrechts

Testament und Erbvertrag sorgen dafür, dass die Unternehmensanteile ungeteilt bei den vorgesehenen Personen zusammenlaufen. Wird der Ausgleich zugunsten pflichtteilsberechtigter Erbinnen und Erben vernachlässigt (Ausgleichung, Erbverzichtsverträge), erzeugt selbst der beste Plan Prozesse. Gibt es in Deutschland Vermögen oder dort ansässige Familienangehörige, sind die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und das deutsche Steuerregime in den Plan einzubeziehen.

Die menschliche Seite der Übergabe: Governance und Vorbereitung

Der Prozess ist ebenso wichtig wie die Instrumente. In gelungenen Übergaben stechen drei Governance-Praktiken hervor: der Familienrat — der Ort, an dem die dem Unternehmen verbundenen Familienangehörigen getrennt von den Organen der Gesellschaft regelmäßig zusammenkommen und an dem die Familienverfassung gelebt wird; die unabhängige Stimme — ein familienfremdes Mitglied im Verwaltungsrat oder ein Beirat, der in Spannungen zwischen den Generationen als Puffer wirkt; die Vorbereitung der Nachfolge — die neue Generation über Rotation und messbare Ziele heranzuführen, also eine Kultur der „Amtsübernahme“ statt der „Thronbesteigung“. Sind diese Praktiken an schriftliche Regeln gebunden, wird der Rückzug der Gründergeneration nicht zur Krise, sondern zum geplanten Übergang. Auch die Ordnung der Gesellschaftsbücher und der Beschlussfassung wird im Moment der Übergabe auf die Probe gestellt — ein rechtlicher Check-up zur Bereinigung vor der Übergabe ist unsere Standardempfehlung.

Notfallplanung für die Szenarien, die eine Übergabe auslösen

Ungeplante Übergaben sind die teuersten Übergaben: Stirbt die Gründerin oder der Gründer plötzlich oder verliert sie oder er die Handlungsfähigkeit, gehen die Anteile auf eine unvorbereitete Erbengemeinschaft über; Zeichnungsbefugnisse hängen in der Luft; Bank- und Lieferantenbeziehungen werden ausgesetzt. Das Mindestschutzpaket besteht aus drei Dokumenten: einem aktuellen Testament oder Erbvertrag, für den Fall des Verlusts der Handlungsfähigkeit einer Vollmacht, für die nach Art. 513 des türkischen Obligationengesetzes (Gesetz Nr. 6098, TBK) ausdrücklich vereinbart ist, dass sie mit dem Verlust der Handlungsfähigkeit nicht erlischt (abgestimmt mit der deutschen Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung), und einer Ersatzregelung für Zeichnungs- und Vertretungsbefugnisse im Unternehmen. Bei Familien mit Auslandsbezug (Anteile, Grundbesitz oder eine in Deutschland ansässige erbberechtigte Person) gehört auch die Wahl des anwendbaren Rechts nach der EU-Erbrechtsverordnung zu diesem Paket — unser Deutschland-Desk richtet die in beiden Rechtsordnungen wirksamen Dokumente gemeinsam ein: den türkischrechtlichen Teil bearbeitet Köksal in Istanbul, den deutschrechtlichen Teil unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Ist die Erbenstellung ungeklärt, kommt unsere Leistung zu Erbenermittlung und Nachlassaufklärung ins Spiel.

Der Ansatz von Köksal

Unser Schwerpunkt Familienunternehmen und Generationswechsel führt die fünf Instrumente in einer für die jeweilige Familie eigenen Architektur zusammen, betreibt Bewertung und Befreiungsplanung mit unserem Team für Rechnungswesen & Steuerrecht und macht aus dem Prozess über die Sitzungen des Familienrats eine gelebte Ordnung.

Fazit

Der Generationswechsel im Familienunternehmen ist eine Architekturaufgabe im Schnittfeld von Recht, Steuern und Familienpsychologie. Ein früh begonnener und durch Governance getragener Plan schützt sowohl das Unternehmen als auch den Familientisch — und trägt das Erbe nicht in den Streit, sondern in sein zweites Jahrhundert.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Mehmet Köksal

Yazar

Mehmet Köksal

Gründungs- und geschäftsführender Partner

Prof. Dr. iur. Mehmet Köksal verbindet seit 1987 anwaltliche Praxis und akademische Arbeit. Er berät im Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, bei ausländischen Direktinvestitionen, ESG- und Lieferkettenpflichten, Streitbeilegung sowie im Verbraucher- und Familienrecht.

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Eine häufige Lösung ist eine Anteils- und Vorzugsstruktur, die die Führungsrechte bei dem im Unternehmen tätigen Kind belässt und die wirtschaftlichen Rechte ausgewogen verteilt. Eine allein richtige Antwort gibt es nicht; sie wird für die jeweilige Familie entworfen.

Für Übertragungen unter Lebenden und für den Übergang von Todes wegen gelten unterschiedliche Steuerregime; die Belastung lässt sich über Befreiungs- und Bewertungsplanung optimieren.

Nein; es handelt sich um allgemeine Information. Für Ihre Familie wenden Sie sich bitte an unser Team.

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