Unternehmensstrukturierung · Unterleistung

Ihr Nachlass soll nach einem Plan übergehen, nicht nach einem Streit.

Nachlassplanung, die auch Gesellschaftsanteile umfasst: Testament, Erbvertrag, Balance der Pflichtteile und die Koordination des deutschen und des türkischen Erbrechts.

Übergeordnete LeistungUnternehmensstrukturierung
Dossier zur Unterleistung
Überblick

Ein ungeplanter Nachlass ist die teuerste Übertragung

Wird der Nachlass nicht geplant, greift die gesetzliche Erbfolge: Gesellschaftsanteile zersplittern, es entsteht ein Führungsvakuum, und die Ungleichgewichte zwischen den Erbinnen und Erben werden zum Prozess. Planung heißt nicht zu entscheiden, wer was bekommt, sondern zu entwerfen, wie das Unternehmen weiterlebt.

01

Der Werkzeugkasten

a)

Testament

formwirksam errichtet – empfohlen wird das öffentliche Testament vor der Notarin oder dem Notar – mit einer Verteilung, die die Pflichtteile (saklı pay) achtet.

b)

Erbvertrag

ein stark bindendes Instrument, das für Verzichts- und Verpflichtungskonstruktionen offen ist.

c)

Übertragungen unter Lebenden

Übergabe unter Wahrung der Kontrolle durch Kombinationen aus Anteilsübertragung und Nießbrauch – die steuerliche Seite rechnet unser Steuerteam.

d)

Die Gesellschaftsebene

Beschränkungen des Anteilsübergangs in der Satzung und Gleichlauf mit der Familienverfassung.

02

Die Wirklichkeit des Pflichtteils

Nach türkischem Recht sind die Pflichtteile der Abkömmlinge und der Ehegattin oder des Ehegatten schon bei der Planung zu berechnen; Verfügungen, die sie verletzen, kommen über die Herabsetzungsklage (tenkis davası) nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Gesetz Nr. 4721) zurück. Die Balance entsteht, indem die Pflichtteile mit Bargeld und anderen Vermögenswerten gedeckt und die Gesellschaftsanteile bei der geschäftsführenden Erbin oder dem geschäftsführenden Erben gebündelt werden.

03

Deutsch-türkische Koordination

Bei Familienmitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland oder bei Familien mit deutschem Vermögen werden das anwendbare Recht (Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung), die Risiken doppelter Testamente und ein in beiden Ländern tragfähiger Dokumentenbestand über unseren Deutschland-Desk aufgesetzt. Ist der Kreis der Erbinnen und Erben unklar, kommt zuerst die Nachlassermittlung zum Zug.

04

Wie wir arbeiten

a)

Bestandsaufnahme

Das Vermögen in beiden Ländern, vorhandene Testamente und die Familienübersicht werden auf einer Karte zusammengeführt; die Übertragungsbeschränkungen der Gesellschaftsanteile werden vermerkt.

b)

Strategie

Pflichtteilsberechnung und Szenarienvergleich: Wer bekommt was und mit welchem Instrument; die Steuerlast wird in jedes Szenario eingerechnet.

c)

Beurkundung

Testament oder Erbvertrag werden in notarieller Form errichtet; Wirksamkeit in beiden Ländern und eine sichere Verwahrung werden geregelt.

d)

Pflege

Bei Heirat, Geburt oder Zukauf wird der Plan überarbeitet; die Widerspruchsfreiheit zwischen den Dokumenten bleibt gewahrt.

05

Was an der deutsch-türkischen Schnittstelle zu wissen ist

Für den Nachlass türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland gelten bis heute die erbrechtlichen Bestimmungen des deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929: für unbewegliches Vermögen das Recht des Belegenheitsstaates, für den beweglichen Nachlass das Heimatrecht der erblassenden Person. Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) lässt bestehende Staatsverträge mit Drittstaaten unberührt, sodass dieser ältere Vertrag den Vorrang behält. Auch das türkische internationale Privatrecht weist in dieselbe Richtung: Art. 20 des türkischen IPR-Gesetzes (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) unterstellt in der Türkei belegene Immobilien türkischem Recht – ein in Deutschland errichtetes Testament kann die türkischen Pflichtteilsregeln für eine Wohnung in Istanbul also nicht aushebeln. Steuerlich können eine Pflicht nach dem türkischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Gesetz Nr. 7338) und die deutsche Erbschaftsteuer nebeneinander entstehen; Erklärungsfristen und Anrechnungsmöglichkeiten werden in den Plan eingerechnet, statt sie hinterher zu entdecken. Die Gesellschaftsebene führt unser Strukturierungsteam, die Immobilienübertragungen führt unser Immobilienteam.

06

Weitere Anwendungen dieser Leistung

Unternehmensstrukturierung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.

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07

Verknüpfungen zum Mandat

Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Rechtlich möglich, aber riskant: Das Risiko von Formfehlern und des Verlusts ist hoch. Bei Planungen, die Geschäftsanteile umfassen, empfehlen wir ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag.

Der Pflichtteil ist zwingendes Recht; mit Erbverzichtsverträgen, Versicherungslösungen und ausgewogenen Zuwendungen unter Lebenden lässt sich der Plan jedoch pflichtteilsfest aufsetzen.

Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widersprechende Testamente sind der schlechteste aller Fälle.

Leistung

Nachlass- und Testamentsplanung — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.