Kurze Antwort
Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widersprechende Testamente sind der schlechteste aller Fälle.
Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widersprechende Testamente sind der schlechteste aller Fälle.
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