FAQ · Nachlass- und Testamentsplanung

Fällt unser Haus in Deutschland unter mein türkisches Testament?

Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widerspreche…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Nachlass- und Testamentsplanung
Kurze Antwort

Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widersprechende Testamente sind der schlechteste aller Fälle.

Das hängt von der EU-Erbrechtsverordnung und von der Anlage der Rechtswahl ab; angestrebt werden sollte ein einziger Plan, der in beiden Ländern trägt. Zwei getrennte, einander widersprechende Testamente sind der schlechteste aller Fälle.

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