Der Pflichtteil (saklı pay) ist zwingendes Recht; die Erblasserin oder der Erblasser kann ihn nicht einseitig durch Testament kürzen. Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) kennt jedoch legitime Instrumente, um die Planung pflichtteilsfest aufzusetzen. Dazu gehören der mit der pflichtteilsberechtigten Person geschlossene Erbverzichtsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich), ausgewogene und belegbare Zuwendungen unter Lebenden, Lösungen über Lebensversicherungen und der geplante Einsatz der frei verfügbaren Quote.
Ziel ist nicht, den Pflichtteil auszuhebeln, sondern Nachlass und Erwartungen von Anfang an auszubalancieren und so das Risiko einer Herabsetzungsklage (tenkis — Klage wegen Verletzung des Pflichtteils) zu verringern. Scheingeschäfte (nach außen eine Schenkung, in Wahrheit ein Kauf) bewirken das Gegenteil: Sie laden zu Herabsetzung und Anfechtung zugleich ein. In der Praxis entscheidet, dass der Plan früh, schriftlich und im Einklang mit der Pflichtteilsberechnung aufgesetzt wird.
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