FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Wie haften die Mitglieder des Verwaltungsrats?

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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