Kurze Antwort
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.
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