Schützen Sie Ihre Idee, Ihre Marke und Ihre Arbeit so, wie sie es verdienen.
Bei der Anmeldung, der Verwaltung und der Verteidigung von Marken, Patenten, Designs und Urheberrechten gegen Verletzungen beraten wir so, dass aus Ihrem geistigen Kapital ein kaufmännischer Wert und ein Wettbewerbsvorsprung wird.
Geistiges Kapital ist Ihr wertvollstes Vermögen
Marke, Erfindung, Design und Inhalt sind für viele Unternehmen das wertvollste Vermögen überhaupt. Die richtige Anmeldung und der wirksame Schutz dieser Rechte sind der stärkste Schild gegen Nachahmung und unbefugte Nutzung – und über die Lizenzierung zugleich eine eigene Einnahmequelle. In der Türkei sind die gewerblichen Schutzrechte – Marke, Patent, Gebrauchsmuster, Design und geografische Angabe – seit 2017 im Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum (Sınai Mülkiyet Kanunu) zusammengefasst; das Urheberrecht richtet sich weiterhin nach dem Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (Fikir ve Sanat Eserleri Kanunu, FSEK). Zuständige Behörde ist das türkische Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT).
Von der Anmeldestrategie über Verletzungsverfahren und Lizenzverträge bis zum grenzüberschreitenden Schutz führen wir Ihre Schutzrechte in der Türkei und in den internationalen Systemen aus einer Hand. Dabei gilt der Grundsatz der Territorialität: Eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke wirkt in der Türkei nicht, da die Türkei nicht Mitglied der Europäischen Union ist und nicht vom Schutz des EUIPO erfasst wird. Sie ist aber Mitglied des Madrider Systems und Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens, sodass sich beide Wege für die Erstreckung nutzen lassen. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts und Verfahren vor deutschen Gerichten bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Anmeldung bis zur Verwertung: Unterstützung im gesamten Lebenszyklus der Schutzrechte.
Streitverfolgung nach der Messe
Streitigkeiten, die auf der Messe begonnen haben, zum Abschluss bringen: Widerspruch gegen die Verfügung, Hauptsacheklage, Schadensersatzansprüche und eine Angriffsstrategie aus den auf der Messe gesicherten Beweisen.
Mehr erfahren →Schutzrechtsanalyse vor der Messe
Prüfung der Patent-, Marken- und Designrisiken der auszustellenden Produkte vor der Messe: Risikostufen, Optionen für Vorkehrungen und Beweisvorbereitung.
Mehr erfahren →KI-Verträge und Beschaffung
Beschaffung von Modellen, Nutzung von APIs, Entwicklungs- und Integrationsverträge: die ausgewogene Gestaltung von Haftung, Daten, geistigem Eigentum und Compliance-Zusagen.
Mehr erfahren →KI-Datensätze, Urheberrecht und KVKK/DSGVO
Die Rechtmäßigkeit von Trainings- und Testdaten: Urheberrecht und die Ausnahmen für Text und Data Mining, Rechtsgrundlagen nach KVKK und DSGVO, vertragliche Schranken und die Rechte an der Ausgabe.
Mehr erfahren →Generative KI und GPAI-Compliance
Pflichten des AI Act bei Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und bei generativer künstlicher Intelligenz: Transparenz, Urheberrechtsrichtlinie, Zusammenfassung der Trainingsdaten und Kennzeichnung von Inhalten.
Mehr erfahren →Bekämpfung von Produktpiraterie
Ein zusammenhängendes Programm gegen Fälschungen und Markenverletzungen: Grenzbeschlagnahme durch den Zoll, Beschwerden bei Plattformen, Beweissicherung, einstweiliger Rechtsschutz und Schadensersatzklagen vor türkischen Gerichten.
Mehr erfahren →Ein strategischer Blick, der das Recht in kaufmännischen Wert übersetzt
Geistiges Eigentum ist nicht bloß eine Eintragungsurkunde, sondern eine Geschäftsstrategie. Wir richten Ihre Rechte an Ihren kaufmännischen Zielen aus, führen das Portfolio zugleich als Schutz- und als Ertragsinstrument und gehen gegen Verletzungen schnell und entschlossen vor. Für Unternehmen aus dem DACH-Raum steht dabei eine Empfehlung ganz vorn: rechtzeitig in der Türkei anmelden. Wer erst nach dem Markteintritt anmeldet, findet die eigene Marke häufig bereits auf fremden Namen eingetragen vor und muss sie über ein Löschungs- oder Übertragungsverfahren zurückholen – das dauert länger und kostet mehr als die Anmeldung davor.
- Ganzheitliches Portfoliomanagement bei Marke, Patent und Design
- Strategien für Anmeldung und Schutz über Grenzen hinweg
- Erfahrung mit Zollmaßnahmen und Verfahren gegen Produktpiraterie
- Verwertung der Schutzrechte durch Lizenzierung
- Ein auf Technologie und Software ausgerichteter Ansatz

Verwandte Rechtsgebiete
Das geistige Eigentum wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.
Über Lizenz-, Franchise- und Übertragungsverträge nach türkischem Recht (Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum) können Sie Ihre Rechte des geistigen Eigentums Dritten zur Nutzung überlassen und daraus Erträge erzielen. Die kritischen Klauseln — Vergütung, Umfang, Laufzeit und Qualitätskontrolle — gestalten wir zu Ihren Gunsten und entwerfen tragfähige Strukturen, die den Wert des Rechts erhalten.
Eine Anmeldung, die ohne Beanstandung verläuft, führt in der Regel innerhalb weniger Monate zur Eintragung. Die Eintragung gewährt nach dem türkischen Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ab dem Anmeldetag zehn Jahre Schutz und lässt sich unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängern. Mit einer Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung senken wir das Widerspruchsrisiko auf ein Mindestmaß.
Zunächst stellen wir die Verletzung mit ihren Beweisen fest und versenden eine förmliche Aufforderung (ihtarname). Erforderlichenfalls erheben wir vor türkischen Gerichten Klage auf Unterlassung der Verletzung, auf Beschlagnahme der nachgeahmten Waren und auf Schadensersatz; zugleich setzen wir die zollrechtlichen Maßnahmen in Gang, die die Einfuhr nachgeahmter Waren unterbinden. Geschwindigkeit ist in diesem Verfahren entscheidend.
Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.
Der Quellcode von Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt — als Werk nach dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK); dieser Schutz entsteht von selbst, ohne Registrierung. Eine technische Erfindung, in der die Software zur Anwendung kommt, kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Welcher Schutz der wirksamste ist, bestimmen wir gemeinsam nach der Beschaffenheit Ihres Produkts.
Wählen Sie für das Recht des geistigen Eigentums den richtigen rechtlichen Partner.
Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.




