FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Was geschieht, wenn ich meine Marke nicht eintragen lasse?

Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.

Eine nicht eingetragene Marke genießt nur einen begrenzten und schwer nachweisbaren Schutz. Lässt eine andere Person dieselbe Marke vor Ihnen eintragen, kann Ihnen sogar die Nutzung Ihrer eigenen Marke untersagt werden. Die Eintragung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) nach dem Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum ist der grundlegendste und wirtschaftlichste Schritt, um das ausschließliche Recht an Ihrer Marke abzusichern.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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