Rechtsgebiet

Führen Sie Daten als Vertrauen, nicht als Last.

Für die Compliance nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK) und nach der DSGVO gestalten wir Ihre Prozesse für personenbezogene Daten – vom Datenverzeichnis über die Informationstexte und die VERBİS-Registrierung bis zum Umgang mit Datenpannen – rechtskonform und zugleich passend zu Ihrer operativen Wirklichkeit.

Überblick

Compliance ist die Grundlage digitalen Vertrauens

Die Verarbeitung personenbezogener Daten berührt ein Grundrecht aller Beteiligten – von der Kundschaft bis zur Belegschaft. Das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und die europäische Datenschutz-Grundverordnung begründen Pflichten zu Transparenz, Sicherheit und Rechenschaft; ein Verstoß bedeutet hohe Bußgelder und einen Reputationsschaden. In der Türkei setzt die Datenschutzbehörde (Kişisel Verileri Koruma Kurumu) das Gesetz durch, entschieden wird durch ihren Ausschuss, den Kurul. Die Novelle vom März 2024 hat die besonderen Kategorien personenbezogener Daten und die Übermittlung ins Ausland neu gefasst und dabei an die DSGVO angenähert.

Wir betrachten das türkische Datenschutzgesetz und die DSGVO gemeinsam, kartieren Ihre Datenprozesse, erstellen Ihre rechtlichen Texte und stellen insbesondere die grenzüberschreitenden Datenflüsse zwischen der Türkei und Deutschland auf eine sichere Grundlage. Dabei ist zu bedenken, dass die DSGVO ein türkisches Unternehmen unmittelbar treffen kann: Nach Art. 3 DSGVO gilt sie auch ohne Niederlassung in der Union, wenn Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen angeboten werden oder ihr Verhalten beobachtet wird. Fragen des türkischen Datenschutzrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; die deutsche Seite – etwa ein Aufsichtsverfahren vor einer Landesdatenschutzbehörde oder ein Verfahren vor deutschen Gerichten – bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Daten und Sicherheit KVKK / DSGVO
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

Vom Verzeichnis bis zum Umgang mit der Datenpanne: Unterstützung in allen Prozessen der Datenschutz-Compliance.

Warum Köksal?

Praktische Compliance, die KVKK und DSGVO zusammen liest

Datenschutz-Compliance ist kein Text auf dem Papier, sondern ein funktionierendes System. Wir bauen Ihre Prozesse so, dass sie zu Ihrer operativen Wirklichkeit passen und tatsächlich gelebt werden können, und sichern Ihre grenzüberschreitenden Datenflüsse, indem wir das türkische Datenschutzgesetz und die DSGVO gemeinsam steuern. Wo eine deutsche Muttergesellschaft und eine türkische Tochtergesellschaft dieselben Systeme nutzen – Personalsoftware, CRM, Ticketsystem, Konzern-Cloud –, ist fast jeder Zugriff bereits eine Übermittlung ins Ausland. Genau an diesem Punkt setzen wir an.

  • Doppelte Kompetenz im türkischen Datenschutzgesetz und in der DSGVO
  • Erfahrung mit der Datenübermittlung zwischen der Türkei und dem DACH-Raum
  • Umsetzbare Texte, die zur operativen Wirklichkeit passen
  • Schnelle Reaktion bei der Datenpanne und Verteidigung vor dem türkischen Kurul
  • Eigene Compliance-Konzepte für Personal- und Marketingprozesse
Verhandlung / Besprechung
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Verwandte Rechtsgebiete

Der Datenschutz wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Nein. Die ausdrückliche Einwilligung (açık rıza) ist nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) nur eine der Verarbeitungsgrundlagen; in Fällen wie der Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung oder eines berechtigten Interesses (meşru menfaat) wird eine Einwilligung nicht verlangt. Einwilligungen dort einzuholen, wo sie nicht nötig sind, schwächt Ihre Prozesse. Indem wir für jede Verarbeitungstätigkeit die zutreffende Rechtsgrundlage bestimmen, machen wir die Struktur belastbar.

Ja. Nahezu jedes Unternehmen, das Daten von Beschäftigten, Kundschaft oder Lieferanten verarbeitet, unterliegt in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (veri sorumlusu) den Pflichten des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698). Verpflichtend sind der Informationstext für die betroffenen Personen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sowie, wo erforderlich, die Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen. Ein Verstoß zieht empfindliche Bußgelder nach sich.

Die Pflicht zur Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen bei der türkischen Datenschutzbehörde, hängt von Kriterien wie der Beschäftigtenzahl, der jährlichen Bilanzsumme und der Art der Tätigkeit ab. Für einen Teil der Verantwortlichen gilt eine Ausnahme. Wir bewerten Ihre Lage, führen die Eintragung durch, wo sie erforderlich ist, und dokumentieren andernfalls, dass sie es nicht ist.

Im Fall einer Datenpanne ist so rasch wie möglich Meldung an den türkischen Kurul, das Entscheidungsorgan der Datenschutzbehörde, und an die betroffenen Personen zu erstatten. Entscheidend ist keine Panik, sondern eine vorbereitete Reaktion. Wir erstellen im Voraus einen Reaktionsplan für Datenpannen und steuern im Ernstfall Meldung und Verteidigung, um ein mögliches Bußgeld auf das Mindestmaß zu begrenzen.

Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist möglich, sofern die vom türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind — ein angemessenes Schutzniveau, eine schriftliche Verpflichtungserklärung (taahhütname) oder einer der übrigen Mechanismen. Für Übermittlungen zwischen Konzerngesellschaften schaffen wir die passende Rechtsgrundlage und die vertraglichen Garantien und bringen die Übermittlung in Einklang mit den geltenden Vorschriften.

Rechtsgebiet

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