Kurze Antwort
Ja. Nahezu jedes Unternehmen, das Daten von Beschäftigten, Kundschaft oder Lieferanten verarbeitet, unterliegt in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (veri sorumlusu) den Pflichten des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698). Verpflichtend sind der Informationstext für die betroffenen Personen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sowie, wo erforderlich, die Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen. Ein Verstoß zieht empfindliche Bußgelder nach sich.
Ja. Nahezu jedes Unternehmen, das Daten von Beschäftigten, Kundschaft oder Lieferanten verarbeitet, unterliegt in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher (veri sorumlusu) den Pflichten des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698). Verpflichtend sind der Informationstext für die betroffenen Personen, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sowie, wo erforderlich, die Eintragung in VERBİS, das öffentliche Register der Verantwortlichen. Ein Verstoß zieht empfindliche Bußgelder nach sich.
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