Kurze Antwort
Ausländische Erwerberinnen und Erwerber, die eine Immobilie oberhalb eines bestimmten Werts erwerben und sich verpflichten, sie für eine Mindestdauer zu halten, können den ausnahmsweisen Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz (Türk Vatandaşlığı Kanunu, Gesetz Nr. 5901) beantragen. Das Verfahren verlangt, dass Bewertung und Erwerb der Immobilie und der Einbürgerungsantrag miteinander verzahnt geführt werden. Beide Stränge steuern wir aus einer Hand.
Ausländische Erwerberinnen und Erwerber, die eine Immobilie oberhalb eines bestimmten Werts erwerben und sich verpflichten, sie für eine Mindestdauer zu halten, können den ausnahmsweisen Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz (Türk Vatandaşlığı Kanunu, Gesetz Nr. 5901) beantragen. Das Verfahren verlangt, dass Bewertung und Erwerb der Immobilie und der Einbürgerungsantrag miteinander verzahnt geführt werden. Beide Stränge steuern wir aus einer Hand.
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