Kurze Antwort
Ausländische Personen mit rechtmäßigem Status können für die Ehepartnerin oder den Ehepartner und für unterhaltsberechtigte Kinder im Rahmen des Familiennachzugs eine türkische Aufenthaltserlaubnis beantragen (aile ikamet izni nach dem türkischen Ausländerrecht, Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Vorausgesetzt werden Bedingungen wie Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung. Die Anträge Ihrer Familienangehörigen führen wir gemeinsam und in Übereinstimmung mit Ihrem eigenen Status.
Ausländische Personen mit rechtmäßigem Status können für die Ehepartnerin oder den Ehepartner und für unterhaltsberechtigte Kinder im Rahmen des Familiennachzugs eine türkische Aufenthaltserlaubnis beantragen (aile ikamet izni nach dem türkischen Ausländerrecht, Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Vorausgesetzt werden Bedingungen wie Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung. Die Anträge Ihrer Familienangehörigen führen wir gemeinsam und in Übereinstimmung mit Ihrem eigenen Status.
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