Compliance-Beratung · Unterleistung

In der Nacht der Verletzung greift das Protokoll, nicht die Panik.

Rechtliche Einsatzleitung im Moment der Verletzung: das 72-Stunden-Meldegefüge, die Steuerung der Meldungen nach KVKK und DSGVO sowie der vertraglichen Meldepflichten, Beweissicherung, Kommunikation und die Verteidigung vor dem türkischen Datenschutzrat.

Übergeordnete LeistungCompliance-Beratung
SchwerpunkteCybersicherheit·Daten
Dossier zur Unterleistung
Überblick

Die Anatomie der ersten 72 Stunden

Eine Datenschutzverletzung oder ein Cybervorfall setzt vier Uhren zugleich in Gang: die Meldefristen nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und nach der DSGVO, die Zusagen von 24 bis 72 Stunden in Kundenverträgen – zunehmend aus NIS2 gespeist –, die Anzeigeobliegenheiten der Cyberversicherungspolice und die Uhr, an der die Beweise verfallen. Diese vier Uhren unter einer einzigen Einsatzleitung zu führen, bestimmt den Schaden des Vorfalls häufig stärker als der Vorfall selbst.

Datenschutzverletzung und Cybervorfall
01

Die Interventionskette

a)

Feststellung und Triage

schnelle Bewertung der betroffenen Datenkategorien, der Zahl der betroffenen Personen und der Risikohöhe – die rechtliche Analyse der Meldeschwelle.

b)

Eindämmung und Beweise

zeitgleich mit dem technischen Team; Sicherung der Systemprotokolle nach forensischem Standard, mit unserer Infrastruktur für digitale Beweise und E-Discovery.

c)

Meldungen

die Meldungen an Datenschutzrat und Aufsichtsbehörde fristgerecht und im richtigen Umfang; wo erforderlich, die Benachrichtigungstexte für die betroffenen Personen.

d)

Kommunikation

die Gestaltung der Kommunikation gegenüber Kundschaft, Presse und Belegschaft so, dass sie das Prozessrisiko nicht vergrößert.

e)

Danach

Ursachenanalyse, Regress (gegen die schuldige Dienstleisterseite, gegenüber der Versicherung) und die Rückkopplung in das Compliance-Programm.

02

Vorbereitung ist die halbe Reaktion

Im Moment des Vorfalls zu entscheiden, ist die teuerste Methode. Ein vorab erstellter Reaktionsplan beantwortet schon vor dem Vorfall, wen man anruft, welche Protokolle eingefroren werden, wo die Meldeentwürfe liegen und wer spricht. Eine jährliche Tabletop-Übung verhindert, dass der Plan auf dem Papier bleibt. Zur Dimension des Leitungsorgans siehe unsere NIS2-Analyse.

03

Die Karte der Melderegime

Zwei der vier Uhren kommen unmittelbar aus dem Gesetz. Nach Art. 12 KVKK ist der türkische Datenschutzrat (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) „in kürzester Zeit“ zu unterrichten – seine gefestigte Praxis nimmt dafür 72 Stunden zum Maßstab –, und die betroffenen Personen sind auf dem schnellsten erreichbaren Weg zu benachrichtigen; Art. 33 und 34 DSGVO errichten die 72-Stunden-Meldung und, bei hohem Risiko, die unmittelbare Benachrichtigung der betroffenen Personen. In den von NIS2 erfassten Sektoren wird das gestufte Regime – Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats – zunehmend über Verträge auch an die Zulieferseite weitergereicht. Die Meldeschwelle ist eine rechtliche Wertung: Nicht jeder Vorfall ist zu melden, und eine verspätete Meldung erzeugt für sich genommen eine Sanktion. Diese Wertung innerhalb von Minuten treffen zu können, gelingt nur mit einer vorab erarbeiteten Klassifizierungsmatrix.

04

Die Haftungsebene nach dem Vorfall

Schließt der Vorfall, öffnet sich die Haftungskarte: Schadensersatzforderungen der betroffenen Personen, die Bewertung nach den Datendelikten des türkischen Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 5237 – TCK, Art. 135–136), die Frage der Aufsichtsverantwortung der Leitungsebene und der Regress gegen die schuldige Dienstleisterseite.

Regress und Einzug bei der Versicherung sind eine eigene Disziplin; diese Phase läuft in der Sprache von Police und Vertrag und wird über unsere Leistung Cyberversicherung und Regress gesteuert. Die technischen, organisatorischen und sektorspezifischen Pflichten führen wir in unserem Schwerpunkt Cybersicherheit zusammen.

Warum Köksal?

Wir stehen Ihnen bei Datenschutzverletzung und Cybervorfall zur Seite

Unser Daten- und Cybersicherheits-Desk kommt so schnell in den Vorfall wie das technische Team: mit einer Erreichbarkeit rund um die Uhr, fertigen Meldevorlagen und Erfahrung in der Verteidigung in Verfahren vor dem türkischen Datenschutzrat. In Erpressungsszenarien steuern wir die Entscheidung über eine Zahlung und dokumentieren dabei ihre sanktions- und geldwäscherechtliche Dimension; ist der Vorfall geschlossen, tragen wir die Akte in die Phase von Schadensersatz und Regress vor türkischen Gerichten. Die Bewertung nach deutschem Recht – einschließlich der Meldung an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde und aller Verfahren vor deutschen Gerichten – übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Köksal-Team interdisziplinäre Arbeit
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Weitere Anwendungen dieser Leistung

Compliance-Beratung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.

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Verknüpfungen zum Mandat

Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.

Ihre Pflichten als Verantwortlicher bestehen fort; ob Sie beim Anbieter Regress nehmen können, richtet sich nach den Sicherheits- und Freistellungsklauseln Ihres Vertrages. Wir schärfen die Lieferantenverträge entlang konkreter Vorfallszenarien nach.

Die Entscheidung zu zahlen birgt erhebliche Risiken — im Hinblick auf Sanktionslisten, auf das Geldwäscherecht und auf die Bedingungen der Versicherungspolice. Sie sollte nicht im Alleingang getroffen, sondern durch eine rechtliche Bewertung dokumentiert werden.

Im Ergebnis ja: Jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist binnen 72 Stunden dem Ausschuss zu melden — anders als in der DSGVO hängt diese Meldung nicht an einer Risikoschwelle. Die Risikobewertung entscheidet darüber, ob auch die betroffenen…

Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung und ist in der Praxis in Kalendertagen zu führen. Deshalb wird der Reaktionsplan von vornherein so aufgesetzt, dass er auch Wochenenden und Feiertage abdeckt.

Leistung

Datenschutzverletzung und Cybervorfall — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.