Treten Sie in den deutschen Markt ein – ohne Compliance-Überraschungen.
Die regulatorische Checkliste für den deutschen und den EU-Markt: Produktsicherheit nach der GPSR und die verantwortliche Person in der EU, Registrierungen für Verpackung und erweiterte Herstellerverantwortung (LUCID), Verbraucherrecht und branchenspezifische Zulassungen – in einem Programm gesteuert.
Die Schichten der Marktzugangs-Compliance
Waren oder Dienstleistungen in Deutschland zu verkaufen bringt eine Compliance-Schicht mit sich, die von der Gründung einer Gesellschaft unabhängig ist. Auf der Produktseite greifen die CE- und Sicherheitsvorschriften zusammen mit der GPSR – seit Dezember 2024 muss für Produkte, die von außerhalb der EU verkauft werden, eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benannt sein, deren Name und Anschrift im Angebot sichtbar sind; Marktplätze nehmen unvollständige Angebote vom Netz –, dazu die Registrierungen für Verpackung und Recycling (VerpackG/LUCID; mit der PPWR ab August 2026 die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Verkäufer aus Drittstaaten) sowie die Registrierungen für Elektrogeräte und Batterien; auf der Vertriebsseite gelten die Regeln des Verbraucher- und Fernabsatzrechts, der Preisangabe und der Werbegrenzen; auf der Datenseite ist zugleich das Regime der DSGVO in Kraft. Die Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen; die türkische Seite – Ausfuhr, Produktsicherheit nach dem Gesetz Nr. 7223 und die Verträge der Lieferkette – bearbeitet Köksal in Istanbul. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Die Punkte, an denen es am häufigsten hakt
Die häufigsten Sanktionsquellen, auf die türkische Exporteure in Deutschland stoßen: nicht registrierte Verpackungen (was bis zum Vertriebsverbot reichen kann), unvollständige Produktkennzeichnung und fehlende deutschsprachige Pflichtinformationen, Fehler in der Widerrufsbelehrung im Fernabsatz und Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, die eine Abmahnung durch Mitbewerber auslösen. All das lässt sich mit einer vorab abgearbeiteten Checkliste verhindern.
Branchenspezifische Zulassungen
In Bereichen wie Lebensmitteln, Kosmetik, Medizinprodukten, Chemikalien und Finanzdienstleistungen gelten zusätzliche Anzeige- und Zulassungsregime. Ein Markteintritt ohne vorherige Kartierung Ihrer Branche trägt das Rückruf- und das Bußgeldrisiko zugleich.
Von der Kartierung bis zum Markteintritt
Wir arbeiten in vier Schritten. Produkt-Kanal-Branchen-Karte: welches Produkt über welchen Vertriebskanal und unter welchen zusätzlichen Regimen in den Markt gelangt. Registrierungsplan und Umsetzung: LUCID für Verpackungen, ElektroG für Elektrogeräte und BattG für Batterien sowie die dokumentierte Benennung der in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person. Deutschsprachiges Textwerk: Etiketten und Pflichtinformationen, Gebrauchsanleitungen und die Texte für den Fernabsatz entstehen aus einer Hand. Beobachtung nach dem Markteintritt: Rechtsänderungen werden in eine jährliche Checkliste eingearbeitet; trifft eine Abmahnung ein, greift innerhalb der kurzen Antwortfristen die Verteidigungslinie – geführt von activelaw (Hannover), weil es dabei um deutsches Lauterkeitsrecht geht, während Köksal die türkische Seite der Akte steuert. Ergebnisse: die Compliance-Karte, die Registrierungsakten, das Textwerk und die Checkliste.
Eine Produktion, zwei Marktakten
Die Leistung nutzen am häufigsten E-Commerce-Marken, die über Marktplätze und im Direktvertrieb verkaufen, Hersteller, die mit einem Händler oder Distributor nach Deutschland gehen, und Exporteure digitaler Dienstleistungen. Weil auf der türkischen Seite ohnehin das Regime des Gesetzes Nr. 7223 über Produktsicherheit und technische Vorschriften (Ürün Güvenliği ve Teknik Düzenlemeler Kanunu) läuft, wird die technische Dokumentation einmal aufgebaut und spricht zu beiden Märkten: Die türkischen und die deutschen Pflichten für dasselbe Produkt werden in einer einzigen Matrix verfolgt. Läuft der Vertrieb über den elektronischen Handel, fügt sich das ganze Bild – von den umsatzsteuerlichen Registrierungen bis zu den Plattformregeln – in unserem Schwerpunkt Internationaler E-Commerce zusammen.

Wir stehen Ihnen bei Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland zur Seite
Unser Deutschland-Desk, den wir gemeinsam mit activelaw (Hannover) führen, zeichnet Ihre Compliance-Karte im Dreieck aus Produkt, Kanal und Branche und führt die Registrierungen. Trifft eine Abmahnung ein, übernimmt activelaw als in Deutschland zugelassene Kanzlei die Verteidigung vor den deutschen Gerichten, während Köksal die türkische Seite der Akte steuert. Der Markteintritt im Ganzen ist im Schwerpunkt Markteintritt Deutschland beschrieben, der Kanal des elektronischen Handels in unserem Leitfaden zum EU-E-Commerce.

Weitere Anwendungen dieser Leistung
Compliance-Beratung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Zum Mandat →ESG & ComplianceCompliance-Programm zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)
Risikobewertung und Compliance-Architektur für ein türkisches Zulieferernetz im Rahmen des deutschen LkSG.
Zum Mandat →MarktzugangAufbau des Vertriebsnetzes in der Türkei
Gestaltung der Markteintrittsstrategie, der Vertragshändlerverträge und der wettbewerbsrechtlichen Compliance.
Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Gökçe Yıldırım
Of CounselIstanbulProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Die Verantwortung folgt im Grundsatz dem Unternehmen, das die Ware zuerst auf dem deutschen Markt bereitstellt; je nach Modell liegt die Registrierung bei Ihnen oder bei Ihrem Importeur. Das gehört vertraglich geklärt und darf nicht offenbleiben.
Für einen üblichen Satz aus Produkten und Vertriebskanälen ist die Kartierung in wenigen Wochen abgeschlossen; die Registrierungen laufen parallel dazu. Wir empfehlen, mindestens ein Quartal vor dem Markteintritt zu beginnen.
Zahlen Sie nicht sofort und unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung – die vorformulierten Texte sind meist viel zu weit gefasst. Eine anwaltliche Antwort innerhalb der kurzen Frist ist zwingend; eine im Umfang engere Fassung ist in der Regel möglich.
In Betracht kommen ein in der EU niedergelassener Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Beim Verkauf aus einem Drittland wird meist ein vertraglich bestellter Bevollmächtigter eingesetzt; Name und Anschrift müssen im Angebot…
Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.

