FAQ · Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland

Wir haben eine Abmahnung eines Mitbewerbers erhalten – müssen wir zahlen?

Zahlen Sie nicht sofort und unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung – die vorformulierten Texte sind meist viel zu weit gefasst. Eine anwaltliche Antwort innerhalb der…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland
Kurze Antwort

Zahlen Sie nicht sofort und unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung – die vorformulierten Texte sind meist viel zu weit gefasst. Eine anwaltliche Antwort innerhalb der kurzen Frist ist zwingend; eine im Umfang engere Fassung ist in der Regel möglich.

Zahlen Sie nicht sofort und unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung – die vorformulierten Texte sind meist viel zu weit gefasst. Eine anwaltliche Antwort innerhalb der kurzen Frist ist zwingend; eine im Umfang engere Fassung, die modifizierte Unterlassungserklärung, ist in der Regel möglich. Die Abmahnung selbst ist deutsches Lauterkeitsrecht: Die Antwort führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); die türkische Seite der Akte steuert Köksal in Istanbul.

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