Die Verantwortung folgt im Grundsatz dem Unternehmen, das die Ware zuerst auf dem deutschen Markt bereitstellt; je nach Ihrem Modell liegt die Registrierung bei Ihnen oder bei Ihrem Importeur. Das gehört vertraglich geklärt und darf nicht offenbleiben.
Der konkrete Rahmen ist das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG): Wer verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich vor dem ersten Verkauf im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Es ist riskant, die Registrierung mit dem Satz „das macht der Distributor“ offenzulassen; die Pflicht trifft, wer das Produkt zuerst in Verkehr bringt. Das Modell und die Frage, bei wem die Registrierung liegt, halten wir im Vertrag fest; die Fragen des deutschen Verpackungsrechts selbst bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.