Rechtsvorschriften · Europäische Union · EU-Richtlinie & EU-Verordnung (Richtlinie (EU) 2019/882 + BFSG)

European Accessibility Act (EAA) und das deutsche BFSG

Barrierefreiheit ist keine Frage der Wahl mehr, sondern eine rechtliche Voraussetzung des Verkaufs an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU: Der gesamte Ablauf Ihres Onlineshops — Produktsuche, Warenkorb und Zahlung eingeschlossen — muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Auch Geschäfte, die aus der Türkei an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen, sind erfasst.

In KraftInkrafttreten · 28.06.2025 (Anwendung)Quelle · ABl. L 151 vom 07.06.2019Schwellenwert · B2C-Dienstleistungen im elektronischen Handel (Ausnahme für Kleinstunternehmen: <10 Beschäftigte und ≤2 Mio. Euro)
Kurz gefasst

In Deutschland setzt das BFSG den EAA um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Anwendungen, die Dienstleistungen des elektronischen Handels an Verbraucherinnen und Verbraucher erbringen, auf der Grundlage der EN 301 549 (Niveau WCAG 2.1 AA) barrierefrei sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Verstöße können von Amts wegen aufgegriffen werden und in Deutschland Gegenstand von Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände sein.

Wen betrifft es?

Onlineshops im Verbrauchergeschäft

Jeder Onlineshop, der an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft, ist als Dienstleister erfasst — auch wenn er in der Türkei niedergelassen ist.

Apps und Plattformen

Auch mobile Anwendungen, Zahlungsabläufe und Selbstbedienungsoberflächen unterliegen der Anforderung der Barrierefreiheit.

Kleinstunternehmen

Ausnahme für Dienstleister: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Wird die Schwelle überschritten, entfällt die Ausnahme.

Wesentliche Pflichten
  • 01Barrierefreie Gestaltung : vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur, ausreichender Kontrast, Verträglichkeit mit Screenreadern, Beschriftungen und Fehlermeldungen in Formularen (EN 301 549).
  • 02Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen: die Angaben zum Stand der Barrierefreiheit der Dienstleistung und ein Kontaktweg.
  • 03Den Bestellablauf abdecken : Produktseite, Warenkorb, Zahlung und Bestätigung — der gesamte Ablauf muss barrierefrei sein.
  • 04Fortlaufende Konformität : Aufnahme der Barrierefreiheit in die Regressionsprüfung bei jeder Aktualisierung von Theme oder Anwendung.

Überblick

Der European Accessibility Act (EAA) — die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen — macht die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu einer Regel des Binnenmarkts. Der elektronische Geschäftsverkehr ist eine der Dienstleistungen, die die Richtlinie ausdrücklich aufzählt: Jedes Geschäft, das online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft, fällt in den Anwendungsbereich — gleichgültig, wo es niedergelassen ist. In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Richtlinie um; seine Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025.

Was wird verlangt?

Praktischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die dem Niveau WCAG 2.1 AA entspricht: eine Oberfläche, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Konkret heißt das vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur, ausreichender Farbkontrast, Verträglichkeit mit Screenreadern, programmatisch verknüpfte Beschriftungen der Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen und barrierefreie Prüf- und Bestätigungsschritte. Die Pflicht erfasst nicht nur die Schaufensterseite, sondern den gesamten Ablauf von der Produktsuche über den Warenkorb und die Zahlung bis zur Bestätigung.

Warum diese Lücke von außen sichtbar ist

Verstöße gegen die Barrierefreiheit lassen sich mit automatisierten Werkzeugen finden, und eine fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit fällt auf den ersten Blick auf. In Deutschland hat das der Abmahnbranche ein neues Geschäftsfeld eröffnet; Geldbußen von bis zu 100.000 Euro und — bei wiederholten Verstößen — die Untersagung der Dienstleistung können folgen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen — weniger als 10 Beschäftigte UND ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro —, sind von den Dienstleistungspflichten des BFSG ausgenommen. Die Ausnahme ist eng, und ein wachsendes Geschäft überschreitet die Schwelle leicht, ohne es zu bemerken; wer sich ihr nähert, sollte den Übergang planen, statt ihn zu erleben.

Fahrplan

(1) Eine schnelle Prüfung des vorhandenen Themes auf Barrierefreiheit, automatisiert und mit Tastaturtest. (2) Die Behebung in den kritischen Abläufen. (3) Die Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit. (4) Die Aufnahme einer Regressionsprüfung der Barrierefreiheit in jede Aktualisierung von Theme und Erweiterungen. Auf der rechtlichen Ebene kommen der Text der Erklärung, eine Konformitätszusage in den Verträgen mit den Dienstleistern der Umsetzung — Theme oder Agentur — und eine vorbereitete Verteidigungslinie für den Fall einer Abmahnung hinzu.

Verwandte Inhalte

Dieser Eintrag gehört zu den Prüfpunkten der Außenansicht in unserem Schwerpunkt Internationaler E-Commerce; für den Verkauf nach Deutschland wird er zusammen mit unserer Leistung Marktzugang Deutschland und Regulierung behandelt. Wie eine Abmahnung funktioniert, erklärt unser Beitrag im Knowledge Center. Ihre Verträge und Ihre Organisation bearbeitet Köksal nach türkischem Recht in Istanbul; die Beurteilung des BFSG und die Verteidigung gegen eine Abmahnung bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Was das in der Praxis bedeutet

Für Unternehmen, die aus der Türkei online an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen, ist Barrierefreiheit nicht länger eine Eigenschaft des Produkts, sondern unmittelbar eine Pflicht des Shops: Die Oberfläche ist auf die Linie der EN 301 549 zu bringen, die Erklärung zur Barrierefreiheit ist zu veröffentlichen, und der gesamte Bestellablauf ist erfasst. In Deutschland können Verstöße nach dem BFSG mit Geldbußen belegt und zum Gegenstand von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände werden; für Selbstbedienungsterminals gilt die Übergangsregelung des § 38 BFSG.

Inkrafttreten & Änderungshistorie

  • 28.06.2025

    Pflicht begonnen

    Für neu angebotene digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft wurde die Barrierefreiheit verbindlich; die Zeit der Überwachung und der Abmahnungen begann.

  • 2030

    Ende des Übergangs (Dienstleistungen)

    Für bestehende Dienstleistungsverträge und Produkte endet die Übergangsfrist am 27.06.2030; Selbstbedienungsterminals dürfen für ihre wirtschaftliche Lebensdauer weiterverwendet werden — höchstens 15 Jahre ab Inbetriebnahme (§ 38 BFSG).

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und der Beobachtung der Rechtsentwicklung; er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Maßgeblich ist allein der geltende amtliche Text. Für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung von Anwendungsbereich und Compliance wenden Sie sich bitte an unser Team.
01

Zugehörige Rechtsgebiete

Diese Regelung behandeln wir gemeinsam mit unserer Expertise in den folgenden Rechtsgebieten.

02

Verknüpfungen zu Schwerpunkten & Branchen

Diese Vorschrift begründet einen interdisziplinären Schwerpunkt und wirkt sich in bestimmten Branchen besonders stark aus.

DE
Zugehöriger Desk · Regional

Deutschland-Desk

Eine rechtliche Brücke aus einer Hand: in der Türkei für Unternehmen aus der DACH-Region, in Deutschland für türkische Unternehmen — gemeinsam mit activelaw (Hannover), unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei.

Zum Desk
03

Zugehörige Leistungen

Die Leistungen, die wir für die Einhaltung dieser Regelung einsetzen.

Alle anzeigen
04

Wie wir Sie hierbei unterstützen

Die Einhaltung dieser Regelung gestalten wir ganzheitlich — auf der türkischen wie auf der DACH-Seite Ihres Geschäfts.

Anwendungsbereichs- und Lückenanalyse

Bestimmung der Rolle Ihres Unternehmens gegenüber der Regelung und Kartierung der Lücke zwischen dem heutigen Stand und den Pflichten.

Vertrags- und Richtlinienpaket

Erstellung der erforderlichen Vertragsklauseln, internen Richtlinien und Verfahren in einer Form, die zum Betrieb passt.

Aufbau des Compliance-Programms

Einrichtung der Zuständigkeits-, Prozess- und Dokumentationsordnung in prüfungsfester Form.

Schulung und Sensibilisierung

Praxisorientierte Schulungen für die Leitungsebene und die betroffenen Teams, die die Pflichten im Unternehmen verankern.

Alle Leistungen
Rechtsvorschriften · Europäische Union

European Accessibility Act (EAA) und das deutsche BFSG — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die Wirkung dieser Vorschrift auf Ihr Geschäft gemeinsam bewerten und einen praktikablen Compliance-Rahmen aufsetzen.