Die Abmahnung: Durchsetzung durch Wettbewerber
Im deutschen Recht wird das Lauterkeitsrecht weitgehend privat durchgesetzt: Nach dem UWG mahnen Mitbewerber und klagebefugte Einrichtungen ein rechtswidrig handelndes Unternehmen ab und verlangen die Beseitigung des Verstoßes, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der Anwaltskosten. Wichtige Ausnahme: Seit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs von 2020 ist der Anspruch von Mitbewerbern auf Ersatz der Anwaltskosten bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in digitalen Diensten — einschließlich eines fehlenden Impressums — nach § 13 Abs. 4 UWG vollständig ausgeschlossen; die Abmahnung muss darauf ausdrücklich hinweisen (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 UWG), und werden die Kosten dennoch verlangt, entsteht der abgemahnten Seite ein Anspruch auf Ersatz ihrer eigenen Rechtsverteidigungskosten (§ 13 Abs. 5 UWG). Gegenüber Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten darf bei einer ersten Abmahnung außerdem keine Vertragsstrafe vereinbart werden (§ 13a Abs. 2 UWG). Der erste Schritt besteht deshalb nicht darin, über die Kosten zu verhandeln, sondern zu prüfen, ob der Kostenanspruch überhaupt entstanden ist. Dieser Mechanismus hat von außen feststellbare Verstöße wie Lücken auf einer Website in ein industrialisiertes Erlösmodell verwandelt — und Shops, die aus der Türkei heraus verkaufen, sind leichte Ziele, weil ihre Texte unvollständig sind.
Praxishinweis
Die Fristen in einer Abmahnung sind echt und kurz (häufig ein bis zwei Wochen). Wer die Frist versäumt, trägt die Sache vor Gericht und in die einstweilige Verfügung — die Kosten vervielfachen sich.
Der präventive Aufbau gegen die Abmahnung
Wir prüfen Ihren Deutschland-Auftritt entlang der 7 Abmahnthemen und bauen das Textset auf, Deutsch inbegriffen; ist bereits eine Abmahnung eingegangen, übernehmen wir die Antwort gemeinsam mit unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Die 7 häufigsten Abmahngründe
1. Fehlendes Impressum (§ 5 DDG): Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — fehlen sie, kommt die erste Abmahnung von hier. 2. Widerrufsbelehrung: unvollständiger oder veralteter Text, fehlendes Muster-Widerrufsformular. 3. Preisangaben (PAngV): fehlender Grundpreis, Fehler bei der Darstellung der Versandkosten, Rabattauszeichnungen entgegen der Omnibus-Richtlinie. 4. Verstöße bei Cookies und Einwilligung (§ 25 TDDDG). 5. Barrierefreiheit — mit dem BFSG seit 2025 eine neue Abmahnwelle. 6. Produktkennzeichnung und Produktangaben: Textilfaserzusammensetzung, verantwortliche Person nach der GPSR, fehlende CE- und Warnhinweise. 7. Marken- und Bildrechtsverstöße: fremde Produktfotos, unbefugte Markennutzung.
Wenn eine Abmahnung kommt: 5 Schritte
(1) Tragen Sie die Frist in den Kalender ein — sie zu ignorieren ist die teuerste Option. (2) Lassen Sie die Aktivlegitimation des Absenders und die Ernsthaftigkeit der Abmahnung prüfen (Serien- und Missbrauchsabmahnungen lassen sich aussortieren). (3) Unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung niemals unverändert: Eine im Umfang enger gefasste, in der Vertragsstrafe ausgewogene modifizierte Unterlassungserklärung ist in den meisten Akten möglich. (4) Beseitigen Sie den Verstoß tatsächlich — ein Wiederholungsfall nach der Unterlassungserklärung bedeutet Vertragsstrafe. (5) Öffnen Sie die Kostenposition für eine Verhandlung. Diesen gesamten Ablauf steuert unser Deutschland-Desk auf Deutsch; die Bewertung nach deutschem Recht und die Vertretung gegenüber der Gegenseite übernimmt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Der präventive Aufbau: die Ökonomie der Abmahnung zerstören
Die Abmahnung ist ein Wahrscheinlichkeitsgeschäft: Wer abmahnt, sucht sich die Ziele, indem er Shops mit unvollständigen Texten scannt. Ist Ihr Auftritt vollständig, fallen Sie von der Zielliste. Das präventive Set bedeutet: ein deutsches Impressum, eine aktuelle Widerrufsbelehrung samt Formular, Preisvorlagen nach der PAngV, eine Einwilligungsebene, eine Grundlinie der Barrierefreiheit und Produktinformationsblöcke (einschließlich GPSR). Die Prüfung dieses Sets ist das Deutschland-Modul der Außenansichtsprüfung in unserem Schwerpunkt Internationaler E-Commerce.
Fazit
Deutschland ist der größte E-Commerce-Markt Europas und zugleich die disziplinierteste Durchsetzungskultur. Ein mit derselben Disziplin gebauter Auftritt schützt nicht nur vor Abmahnungen; er schlägt sich auch in der Konversionsrate nieder — deutsche Kundschaft vertraut einem Shop mit vollständigem Impressum. Zum Aufbau sehen Sie unsere Leistung zur Marktkonformität in Deutschland, zur Welle der Barrierefreiheit unseren Eintrag zu EAA und BFSG.



