Rechtsvorschriften · Europäische Union · EU-Richtlinie & EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/988)

EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die GPSR erneuert den allgemeinen Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU und nimmt den elektronischen Handel ausdrücklich ins Visier: Geschäfte, die von außerhalb der Union verkaufen, dürfen ein Produkt nur anbieten, wenn eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benannt ist; im Angebot müssen die Angaben zu Hersteller und verantwortlicher Person erscheinen.

In KraftInkrafttreten · 13.12.2024 (Anwendung)Quelle · ABl. L 135 vom 23.05.2023Schwellenwert · Alle in die EU verkauften Verbraucherprodukte (kein Schwellenwert)
Kurz gefasst

Die GPSR ist eine unmittelbar geltende Verordnung und wird seit dem 13. Dezember 2024 angewendet. Für Geschäfte, die aus der Türkei in die EU verkaufen, hat sie drei praktische Folgen: die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU, Pflichtangaben in den Produktangeboten und Verfahren zu Rückverfolgbarkeit und Rückruf, die zur Marktüberwachung passen. Die Marktplätze haben begonnen, nach diesen Angaben zu suchen und unvollständige Angebote zu entfernen.

Wen betrifft es?

E-Commerce aus Drittstaaten

Beim Direktverkauf aus der Türkei an Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Benennung einer verantwortlichen Person und die Angaben im Angebot zwingend; sonst ist der Verkauf rechtswidrig.

Anbieter auf Marktplätzen

Amazon, Etsy und vergleichbare Plattformen haben die GPSR-Felder in ihre Angebotsvorlagen aufgenommen; fehlende Angaben bedeuten die Entfernung des Angebots und ein Risiko für das Konto.

Hersteller und Einführer

Die Pflichten zu technischen Unterlagen, Risikobewertung und Unfallmeldung (Safety Business Gateway) wurden neu gefasst.

Wesentliche Pflichten
  • 01Eine verantwortliche Person in der EU benennen (Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister) und deren Namen, Anschrift und elektronische Adresse zusammen mit dem Produkt angeben.
  • 02Die Angaben im Angebot vervollständigen : Identität des Herstellers, verantwortliche Person, Produktkennzeichen und Sicherheitshinweise müssen im Online-Angebot sichtbar sein.
  • 03Rückverfolgbarkeit einrichten : Nachweise über die Lieferkette je Charge und Modell sowie Zugang zu den technischen Unterlagen.
  • 04Auf das Rückrufverfahren vorbereitet sein : unmittelbare Benachrichtigung der Verbraucherseite, kostenfreie Abhilfemöglichkeiten und Zusammenarbeit mit der Behörde.

Überblick

Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit — international unter der Abkürzung GPSR geführt — löst die Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ab und stellt die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU auf das Zeitalter des Online-Handels um. Als Verordnung bedarf sie keiner Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten: Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in der gesamten Union und erfasst auch die „gewöhnlichen“ Verbraucherprodukte, die außerhalb der CE-Kennzeichnung stehen.

Die entscheidende Regel für Anbieter außerhalb der EU: die verantwortliche Person

Ein Produkt darf auf dem Unionsmarkt nicht bereitgestellt werden, solange es keinen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt — Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfilment-Dienstleister. Für Geschäfte, die aus der Türkei unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, bedeutet das in aller Regel einen Vertrag mit einem Bevollmächtigten. Name, Anschrift und elektronische Adresse dieser verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung erscheinen — und ebenso im Online-Angebot.

Worauf es im E-Commerce ankommt

Die Marktplätze haben die GPSR-Felder in ihre Angebotsvorlagen aufgenommen und begonnen, unvollständige Angebote zu entfernen. Fehlt in Ihren Angeboten der Block mit Hersteller und verantwortlicher Person, ist das eine von außen maschinell auffindbare Lücke — und ein unmittelbares Risiko für den Umsatz.

Regeln für den Online-Verkauf

Im Angebot müssen die Identität des Herstellers, die Angaben zur verantwortlichen Person, die Merkmale zur Identifizierung des Produkts (Typ, Charge, Modell) und die erforderlichen Sicherheitshinweise für die Verbraucherseite sichtbar sein. Die Warnhinweise müssen in einer Sprache abgefasst sein, die die Verbraucherinnen und Verbraucher des angesprochenen Mitgliedstaats verstehen — die englische Fassung genügt für den deutschen Markt also nicht. Anbieter von Online-Schnittstellen trifft darüber hinaus die Pflicht, auf Meldungen aus dem Safety Gate unverzüglich zu reagieren.

Meldung von Unfällen und Rückruf

Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle werden über das Safety Business Gateway gemeldet. Beim Rückruf gelten die Pflichten, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar zu erreichen, mindestens zwei Abhilfemöglichkeiten anzubieten — Reparatur, Austausch oder Erstattung — und den gesamten Vorgang zu dokumentieren.

Fahrplan für Unternehmen aus der Türkei

(1) Klären Sie, welche Ihrer Produkte in den Anwendungsbereich der GPSR fallen und wie sich dieser zu den bestehenden CE-Regimen verhält. (2) Richten Sie die Struktur des Bevollmächtigten ein und schreiben Sie den Vertrag mit einer klaren Haftungs- und Rückgriffsordnung. (3) Ergänzen Sie Ihre Angebotsvorlagen um die Pflichtblöcke. (4) Übertragen Sie Rückverfolgbarkeit und Rückrufverfahren in Ihre Lieferantenverträge. Diese Einrichtung gehört mit Ihren Verpackungsregistrierungen und Ihrer E-Commerce-Compliance in einen einzigen Plan und nicht in drei getrennte Projekte.

Sanktionen

Die Sanktionen bestimmen die Mitgliedstaaten; die Marktüberwachungsbehörden können ein Verkaufsverbot, einen Rückruf und ein Bußgeld anordnen. In der Praxis kommt die erste Sanktion allerdings nicht von einer Behörde, sondern vom Marktplatz: Angebote werden entfernt, Konten gesperrt. Genau hier liegt der kaufmännische Wert der Compliance — in der Fähigkeit, ohne Unterbrechung zu verkaufen.

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Inkrafttreten & Änderungshistorie

  • 13.12.2024

    Anwendung begonnen

    Die GPSR wurde in der gesamten EU unmittelbar anwendbar; die Marktplätze machten die Angebotsfelder verbindlich.

  • 23.05.2023

    Amtsblatt

    Die Verordnung wurde veröffentlicht; die 18-monatige Übergangsfrist begann.

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und der Beobachtung der Rechtsentwicklung; er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Maßgeblich ist allein der geltende amtliche Text. Für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung von Anwendungsbereich und Compliance wenden Sie sich bitte an unser Team.
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