In Betracht kommen ein in der EU niedergelassener Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Beim Verkauf aus einem Drittland wird meist ein vertraglich bestellter Bevollmächtigter eingesetzt; Name und Anschrift müssen im Angebot sowie auf dem Produkt oder der Verpackung erscheinen. Die Bestellung und die Gestaltung der Angebote richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.