FAQ · Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland

Wer kann die von der GPSR geforderte „verantwortliche Person“ übernehmen?

In Betracht kommen ein in der EU niedergelassener Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Beim Verkauf aus einem Drittland wird meist ein vertragl…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland
Kurze Antwort

In Betracht kommen ein in der EU niedergelassener Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Beim Verkauf aus einem Drittland wird meist ein vertraglich bestellter Bevollmächtigter eingesetzt; Name und Anschrift müssen im Angebot…

In Betracht kommen ein in der EU niedergelassener Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Beim Verkauf aus einem Drittland wird meist ein vertraglich bestellter Bevollmächtigter eingesetzt; Name und Anschrift müssen im Angebot sowie auf dem Produkt oder der Verpackung erscheinen. Die Bestellung und die Gestaltung der Angebote richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.

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