Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind nach der Entscheidung Nr. 2019/10 des Ausschusses für den Schutz personenbezogener Daten (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) in kürzester Zeit und jedenfalls binnen 72 Stunden ab Kenntniserlangung dem Ausschuss zu melden; anders als in der DSGVO ist diese Meldung nicht an eine hohe Risikoschwelle geknüpft. Die Risikobewertung entscheidet nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) vielmehr darüber, ob die betroffenen Personen zusätzlich zu unterrichten sind — ist die Verletzung geeignet, sie zu beeinträchtigen, wird auch ihnen auf dem schnellsten angemessenen Weg Mitteilung gemacht. Die Bewertung der Schwelle und der Meldung ist eine rechtliche Entscheidung und muss dokumentiert werden.
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