Kurze Antwort
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht kennt das türkische Recht bislang nicht; in der Praxis machen den Meldekanal jedoch die LkSG-Erwartungen deutscher Kunden, die mitgliedstaatlichen Gesetze für Ihre Beteiligungen in der EU und die Konzernrichtlinien verbindlich.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht kennt das türkische Recht bislang nicht; in der Praxis machen den Meldekanal jedoch die LkSG-Erwartungen deutscher Kunden, die mitgliedstaatlichen Gesetze für Ihre Beteiligungen in der EU und die Konzernrichtlinien verbindlich.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien