FAQ · Lieferantenvertragsarchitektur

Müssen wir unseren Unterlieferanten dieselben Pflichten wortgleich weitergeben?

Nicht wortgleich, sondern verhältnismäßig: der Größe angemessene, vereinfachte Zusagen und realistische Auditrechte. Sonst unterschreibt das untere Ende der Kette nicht — oder die Klauseln…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Lieferantenvertragsarchitektur
Kurze Antwort

Nicht wortgleich, sondern verhältnismäßig: der Größe angemessene, vereinfachte Zusagen und realistische Auditrechte. Sonst unterschreibt das untere Ende der Kette nicht — oder die Klauseln lassen sich nicht anwenden.

Nicht wortgleich, sondern verhältnismäßig: der Größe angemessene, vereinfachte Zusagen und realistische Auditrechte. Sonst unterschreibt das untere Ende der Kette nicht — oder die Klauseln lassen sich nicht anwenden.

Der Grundsatz lautet: Gegenüber Ihrer Kundschaft bleiben Sie für die gesamte Kette verantwortlich; deshalb ist nach unten mindestens so viel weiterzugeben, wie Ihre eigene Verpflichtung abdeckt (back-to-back). Was darüber hinausgeht, ist nicht durchsetzbar; was dahinter zurückbleibt, lässt die Lücke bei Ihnen. Für kritische Lieferanten das vollständige Set, für Standardlieferanten ein vereinfachtes — so stellen wir das Gleichgewicht her.

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