Das Modell Ihres Netzes soll sich nach Ihrem Wachstumsplan richten.
Vertragshändler, Händlerschaft, Handelsvertretung oder Franchise: die Wahl des richtigen Vertriebsmodells für den Zielmarkt und die rechtliche Anlage der Netzarchitektur.
Die Wahl des Modells ist eine Schicksalsfrage
Handelsvertretung oder Vertragshändler, Franchise oder Händlerschaft — diese Wahl bedeutet: wem die Kundschaft gehört, wer das Lagerrisiko trägt, wer am Ende der Beziehung einen Ausgleich verlangen kann und wie die Wettbewerbsregeln angewendet werden. Eine falsch benannte Beziehung kommt Jahre später mit unerwarteten Forderungen zurück.
Der Vergleichsrahmen
Handelsvertretung (acentelik)
verkauft in Ihrem Namen; ihr stehen starke gesetzliche Schutzrechte zu — hohe Steuerung, teurer Ausstieg.
Vertragshändler (distribütör)
kauft und verkauft im eigenen Namen; Lager- und Inkassorisiko liegen bei ihm — je nach Ausgestaltung kann ihn der Ausgleichsanspruch nach Art. 122 Abs. 5 TTK ebenfalls erfassen.
Franchise
Übertragung von Marke und System bei strengen Standards; Informationsaustausch und Schutz des Systems sind entscheidend.
Händlerschaft und Mischmodelle (bayilik)
leicht zu skalieren; werden die Grenzen nicht klar gezogen, wird die Beziehung zum Mischwesen.
Die Netzarchitektur
Gebiets- und Kanalplan (Allein-, selektiver oder intensiver Vertrieb), der Platz des Online-Verkaufs im Netz, die Regeln der Markennutzung und die Leistungskennzahlen werden zusammen mit der Ordnung für Leistung und Vertragspflege aufgebaut. Für die Grenzen des Kartellrechts ist die Compliance für Vertikalvereinbarungen Teil der Gestaltung.
Vom Zuhören zur Inbetriebnahme
Wir arbeiten in fünf Schritten. Aufnahme von Markt und Betrieb: Zielländer, die logistische Wirklichkeit, die Kapazität des Vertriebsteams. Modellmatrix: Die Optionen werden mit ihren rechtlichen Folgen verglichen — die Vorschriften über die Handelsvertretung im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), der Charakter des Vertragshändlervertrags als Rahmenvertrag, der den allgemeinen Vorschriften des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) unterliegt, und die je nach Modell unterschiedliche Exposition beim Ausgleich nach Art. 122 TTK werden in die Tabelle geschrieben. Vertragswerk: Kernvertrag samt Gebiets- und Produktanlagen, zweisprachig aufgesetzt. Kartellrechtsfilter: Die Beschränkungen werden am Rahmen der Freistellung geprüft. Inbetriebnahme: Verhandlungsbegleitung und Zeitplan für den Start des Netzes; das Vertragswerk wird an die Ordnung unseres Vertragsmanagements angebunden. Die Arbeitsergebnisse: der Bericht zur Modellmatrix, das Vertragswerk und ein Leitfaden zur Umsetzung.
Die Wirklichkeit zweiseitiger Netze
Die Leistung nutzen am häufigsten türkische Hersteller auf dem Weg in den Export, ausländische Marken, die in der Türkei ein Netz aufbauen, und Franchisegeber. In Richtung Deutschland ist der Unterschied groß: Der Schutz der Handelsvertretung im HGB und die gefestigte deutsche Rechtsprechung führen zu Ergebnissen, die von der türkischen Praxis abweichen; welche Vorschrift in welchem Markt zwingend ist, wird bereits in der Aufbauphase kartiert. Diese zweiseitige Lesart nehmen wir an einem Tisch mit unserem Deutschland-Desk vor — die türkischrechtliche Seite bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover) — und simulieren Szenarien von Kündigung und Ausgleich vom ersten Vertrag des Netzes an.
Für die Gestaltung Ihres Vertriebsnetzmodells stehen wir an Ihrer Seite
Wir hören uns Ihr Marktziel und Ihre betriebliche Wirklichkeit an, erstellen daraus die Modellmatrix und bauen das Vertragswerk des gewählten Modells in zwei Sprachen auf. In zweiseitigen deutsch-türkischen Netzen ist die aus beiden Rechtsprechungslinien gespeiste Erfahrung unseres Schwerpunkts Vertriebs- und Händlernetze im Einsatz.

Weitere Anwendungen dieser Leistung
Vertragsmanagement — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Zum Mandat →ESG & ComplianceCompliance-Programm zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)
Risikobewertung und Compliance-Architektur für ein türkisches Zulieferernetz im Rahmen des deutschen LkSG.
Zum Mandat →MarktzugangAufbau des Vertriebsnetzes in der Türkei
Gestaltung der Markteintrittsstrategie, der Vertragshändlerverträge und der wettbewerbsrechtlichen Compliance.
Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Herdem Belen
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →Möglich, solange keine Ausschließlichkeit zugesagt wurde; Überschneidungen bei Gebiet und Kanal erzeugen jedoch Preiskämpfe und Streit im Netz. Ordnung schaffen Kriterien des selektiven Vertriebs.
In der Türkei gibt es kein eigenes Franchisegesetz; die Beziehung wird über Vertrags-, Marken- und Wettbewerbsrecht gesteuert. Das mindert die Bedeutung des Vertrags nicht – es erhöht sie.
Ja, aber der Übergang ist so zu planen, dass die erworbenen Erwartungen des bestehenden Netzes und die Risiken des Ausgleichsanspruchs beherrscht bleiben. Ein abrupter Modellwechsel ist eine Einladung zum Streit auf ganzer Linie.
Gestaltung des Vertriebsnetzmodells — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.