Kurze Antwort
Wir beraten bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsverträgen, bei Transaktionen zwischen Gesellschaften, in Vertragshändler- und Lieferbeziehungen, beim Forderungseinzug und bei der Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten nach türkischem Recht (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — außergerichtlich, im Schiedsverfahren und vor türkischen Gerichten. Ziel ist, Ihre unternehmerischen Vorhaben rechtlich durchsetzbar und von Risiken befreit umzusetzen.
Wir beraten bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsverträgen, bei Transaktionen zwischen Gesellschaften, in Vertragshändler- und Lieferbeziehungen, beim Forderungseinzug und bei der Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten nach türkischem Recht (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — außergerichtlich, im Schiedsverfahren und vor türkischen Gerichten. Ziel ist, Ihre unternehmerischen Vorhaben rechtlich durchsetzbar und von Risiken befreit umzusetzen.
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