Verhindern Sie mit einer Schutzschrift, dass Ihre Wettbewerber eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Messestand erwirken
Messen in Deutschland bieten türkischen Unternehmen eine große Chance – und bergen zugleich rechtliche Risiken. Gewerbliche Schutzrechte, besonders Patent-, Marken- und Designschutz, werden konsequent durchgesetzt, und Wettbewerber können vor oder während der Messe über die einstweilige Verfügung schnelle und plötzliche Verbote erwirken.
Ein solches Hindernis kann dazu führen, dass Sie Ihre Produkte nicht ausstellen dürfen, dass Ihr Stand geschlossen wird oder dass Ihre Waren im Zoll oder auf der Messe eingesammelt werden. Schlimmer noch: Solche Verbote ergehen häufig ohne Vorankündigung und ohne dass Ihre Verteidigung gehört wird.
Die Schutzschrift ist ein starkes Instrument, das bei den deutschen Gerichten hinterlegt wird, um einseitige Verfügungsentscheidungen zu verhindern und Ihrem Unternehmen eine vorweggenommene Verteidigung zu ermöglichen. Sie wird vor allem als vorbeugende Strategie gegen die auf Messen häufigen Vorwürfe der Patentverletzung, der Markenrechtsverletzung und der wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen eingesetzt.
In diesem Beitrag behandeln wir im Einzelnen, welche Verfügungsrisiken auf Messen in Deutschland auftreten können, wie die Schutzschrift funktioniert und wie türkische Unternehmen sich schützen können. Wenn Sie planen, in Deutschland an einer Messe teilzunehmen, ist es entscheidend, diesen Beitrag aufmerksam zu lesen.
Zusammengefasst Zweck und Funktion der Schutzschrift:
- Vorbeugender Rechtsschutz: Mit der Hinterlegung einer Schutzschrift kann die betroffene Seite ihre Argumente und Beweismittel proaktiv bei Gericht einbringen, bevor über einen Verfügungsantrag entschieden wird.
- Wahrung des rechtlichen Gehörs: Sie sorgt dafür, dass das Gericht nicht nur den einseitigen Vortrag der antragstellenden Seite, sondern auch die Sicht der Gegenseite berücksichtigt.
- Vermeidung von Überraschungseffekten: Da einstweilige Verfügungen meist ohne Vorankündigung ergehen, hilft eine Schutzschrift, unerwartete Entscheidungen zu verhindern, die den Geschäftsbetrieb erheblich treffen können.
Inhalt:
- Beispiele für Verfügungsrisiken auf Messen in Deutschland
- Wie Ihre Wettbewerber in Europa Sie über den Zoll blockieren können
- Mit der Schutzschrift Ihren Wettbewerbern einen Schritt voraus
Beispiele für Verfügungsrisiken auf Messen in Deutschland
1. Wie wird eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung erwirkt?
Eine Patentinhaberin oder ein Patentinhaber kann behaupten, das auf der Messe gezeigte Produkt nutze die eigene patentierte Technologie ohne Erlaubnis.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Rechts kann sich auf ein in Deutschland wirksames nationales Patent, auf ein Deutschland umfassendes europäisches Patent, auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung oder auf ein deutsches Gebrauchsmuster stützen und bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf sofortige Entfernung des Produkts beantragen. Da das Gebrauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt eingetragen wird (§ 8 Abs. 1 GebrMG), lässt es sich vor einer Messe kurzfristig erlangen und einsetzen.
Die deutschen Gerichte können einstweilige Verfügungen sehr schnell erlassen, und selbst wenn sich das Patent später als nichtig erweist, ist der wirtschaftliche Schaden des Unternehmens groß.
Missbräuchlicher Einsatz: Große Unternehmen können diesen Mechanismus strategisch nutzen, um Marktanteile zu sichern oder ausländische Wettbewerber von der Messe fernzuhalten.
Ein Szenario: Wie man zu Schaden kommt
Ein Technologieunternehmen mit Sitz in Asien stellt auf einer Industriemesse in Deutschland eine neue Druckmaschine aus.
- Ein europäisches Wettbewerbsunternehmen ruft das Gericht an und macht die Verletzung seines Patents geltend.
- Das Gericht erlässt binnen weniger Stunden eine einstweilige Verfügung.
- Das asiatische Unternehmen muss die Druckmaschine sofort vom Messegelände entfernen, oder die Zollbehörden können die Ware einziehen.
- Selbst wenn später gerichtlich festgestellt wird, dass keine Verletzung vorliegt, ist der wirtschaftliche Schaden des Unternehmens groß.
2. Wie wird eine einstweilige Verfügung wegen Markenverletzung erwirkt?
Ein Unternehmen kann das Gericht anrufen und geltend machen, die auf dem Messegelände verwendete Marke kollidiere mit seiner eingetragenen Marke.
In Deutschland bietet die eingetragene Marke starken Schutz; ist die Marke jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre vor Geltendmachung nicht ernsthaft benutzt worden, kann die beklagte Seite die Einrede der Nichtbenutzung erheben (§ 25 MarkenG), und die Marke wird für den Verfall angreifbar (§ 49 MarkenG). Verfügungsanträge, die auf eine nicht benutzte Marke gestützt sind, stehen gegenüber dieser Einrede schwach da.
Die Gerichte können die sofortige Entfernung von Produkten und Werbematerialien anordnen.
Ein Szenario: Wie man zu Schaden kommt
Ein türkisches Elektronikunternehmen stellt auf der Messe eine neue Geräteserie unter der Marke „XENOS“ vor.
- Ein deutsches Wettbewerbsunternehmen hat die Marke „XENOS Technologies“ vor zehn Jahren eintragen lassen, benutzt sie aber nicht aktiv.
- Es ruft das Gericht an und beantragt eine einstweilige Verfügung; die Entscheidung ergeht binnen weniger Stunden.
- Das türkische Unternehmen muss sämtliche Werbematerialien sofort entfernen und darf seine Marke auf der Messe nicht verwenden.
- Selbst wenn sich das Markenrecht später als nicht durchsetzbar erweist, ist der wirtschaftliche Schaden so groß, dass er kaum wieder aufzuholen ist.
3. Verletzungen des Designrechts
Wie wird eine einstweilige Verfügung wegen Designverletzung erwirkt?
Ein Unternehmen kann behaupten, Ihr Produkt ähnele seinem eingetragenen Design.
Maßstab im europäischen und deutschen Designrecht ist nicht die optische Ähnlichkeit, sondern die Frage, ob das Design beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt (Art. 10 VO (EG) Nr. 6/2002; § 38 Abs. 2 DesignG); in die Bewertung fließt auch der Grad der Gestaltungsfreiheit ein, der bei der Entwicklung des Designs bestand.
Das Gericht kann durch einstweilige Verfügung die sofortige Entfernung der Produkte anordnen.
Ein Szenario: Wie man zu Schaden kommt
Ein chinesischer Möbelhersteller stellt auf einer Messe in Deutschland eine neue Stuhlserie vor.
- Ein deutsches Wettbewerbsunternehmen macht geltend, es verfüge über ein älteres eingetragenes Design für eine sehr ähnliche Gestaltung.
- Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung, und sämtliche Stühle des chinesischen Unternehmens werden entfernt.
- Das Unternehmen kann seine Produkte auf der Messe weder zeigen noch verkaufen.
4. Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht und unlautere Geschäftspraktiken
Irreführende Werbung (§ 5 UWG)
Wirbt ein Unternehmen mit Aussagen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen oder nicht belegt sind, können seine Wettbewerber eine einstweilige Verfügung beantragen.
Beispiel: Wirbt ein Unternehmen mit dem Ausdruck „patentierte Technologie“, obwohl es tatsächlich weder eine Patentanmeldung noch eine Eintragung gibt, kann das als irreführende Werbung bewertet werden.
Das Gericht kann anordnen, dass sämtliche Werbematerialien sofort entfernt werden und ihre Verwendung untersagt ist.
Beispielszenario:
Ein Unternehmen stellt auf der Messe ein neues elektronisches Gerät mit dem Slogan „bahnbrechende neue patentierte Technologie“ vor.
- Ein Wettbewerbsunternehmen ruft das Gericht an und macht geltend, diese Aussage sei unzutreffend und ein Patent existiere nicht.
- Das Gericht hält die Werbung für irreführend und verpflichtet das Unternehmen, sämtliche Werbemittel zu entfernen.
- Das Unternehmen kann sein Produkt nicht vermarkten und erleidet einen erheblichen Ansehensverlust.
Rufausbeutung und Nachahmungsschutz (§ 4 UWG)
Ein Wettbewerbsunternehmen kann geltend machen, ein auf der Messe gezeigtes Produkt kopiere das bekannte Produkt eines anderen Unternehmens und ziehe unlauteren Nutzen aus dem Ruf der Marke.
Gerade bei bekannten Marken kann schon eine sehr weitgehende Ähnlichkeit der Produkte für eine einstweilige Verfügung genügen.
Das Gericht kann anordnen, dass das Produkt von der Messe entfernt und das Unternehmen von der Ausstellungsfläche ausgeschlossen wird.
Beispielszenario:
Ein Unternehmen zeigt auf einer internationalen Modemesse ein Design, das dem Sportschuh einer bekannten Marke sehr nahekommt.
- Das Wettbewerbsunternehmen ruft das Gericht an und macht geltend, das Design gehöre zu seinem Produkt und es liege Rufausbeutung vor.
- Das Gericht ordnet an, dass die Sportschuhe von der Messe entfernt werden und das Unternehmen nicht mehr dafür werben darf.
- Das Unternehmen verliert eine große geschäftliche Chance, und der Ruf seiner Marke nimmt ernsthaften Schaden.
Wie Ihre Wettbewerber in Europa Sie über den Zoll blockieren können
Wettbewerber können Sie nicht nur während der Messe, sondern schon davor stoppen.
In Deutschland und EU-weit ist die Zurückhaltung von Waren im Zoll wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen ein häufiges Problem.
Wettbewerbsunternehmen können die Zollbehörden informieren und behaupten, Ihre Waren verletzten Patent-, Marken- oder Designrechte.
Der deutsche Zoll hält Ihre nach Europa eingeführten Waren dann zur Prüfung zurück.
Wie läuft das Zollverfahren ab?
• Bei Sendungen aus Drittländern können die Zollbehörden Ihre Waren ab der Mitteilung zehn Arbeitstage zurückhalten (bei verderblichen Waren drei Arbeitstage); diese Frist ist um weitere zehn Arbeitstage verlängerbar (Art. 23 VO (EU) Nr. 608/2013). Im nationalen Beschlagnahmeverfahren, das bei Bewegungen innerhalb der EU greift, beträgt die Frist ab Zustellung der Mitteilung zwei Wochen (§§ 146–147 MarkenG; § 142a PatG).
• Bestätigt die Inhaberin oder der Inhaber des Rechts innerhalb dieser Frist die Verletzungsauffassung nicht, wird keine Zustimmung zur Vernichtung verlangt oder kein Verfahren zur Feststellung der Verletzung eingeleitet, werden die Waren freigegeben; im nationalen Beschlagnahmeverfahren ist dafür eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung erforderlich.
• Viele Wettbewerber jedoch verlängern den Ablauf, indem sie innerhalb dieser Frist rasch eine einstweilige Verfügung erwirken, und Ihre Waren bleiben wochen-, teils monatelang im Zoll.
Das schlimmste Szenario: Waren, die die Messe nicht erreichen, und wirtschaftliche Verluste
- Ihre Waren werden im Zoll festgehalten und erreichen die Messe nicht.
- Während Ihre Wettbewerber ausstellen, stehen Sie mit leeren Händen auf der Messe.
- Sie verlieren an Ansehen, und die Kundschaft wendet sich Ihren Wettbewerbern zu.
- Ihre Waren können wochen-, sogar monatelang festgehalten und am Ende sogar vernichtet werden.
Mit der Schutzschrift Ihren Wettbewerbern einen Schritt voraus
Die Schutzschrift
Was ist eine Schutzschrift?
Die Schutzschrift ermöglicht es, dass Ihr Unternehmen seine Verteidigung bei Gericht darlegt, bevor eine einstweilige Verfügung ergeht. So übernimmt das Gericht nicht ohne Weiteres den einseitigen Vortrag Ihrer Wettbewerber, sondern würdigt auch Ihre rechtliche Position.
✔ Sie verhindert, dass das Gericht allein auf Grundlage der gegnerischen Behauptungen eine einstweilige Verfügung erlässt.
✔ Sie sichert Ihr rechtliches Gehör und wahrt das prozessuale Gleichgewicht.
✔ Sie nimmt vorläufigen Entscheidungen den Überraschungseffekt und lässt Sie Ihre Messeaktivitäten fortsetzen.
Die Vorteile der Schutzschrift
Sie verhindert einseitige Entscheidungen:
Gerichte geben Verfügungsanträgen häufig schnell und ohne Gewährung rechtlichen Gehörs statt. Liegt jedoch bereits eine Schutzschrift vor, muss das Gericht auch die Argumente Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Sie schützt vor unberechtigten Vorwürfen:
Ihre Wettbewerber können versuchen, Ihre geschäftliche Tätigkeit mit Vorwürfen der Patent-, Marken- oder Designrechtsverletzung zu stoppen. Die Schutzschrift legt jedoch vorab zu den Akten, wie sich Ihr Unternehmen gegen eine einstweilige Verfügung verteidigt, und senkt so die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass das Gericht allein nach dem Vortrag der Gegenseite entscheidet. In dringenden Fällen kann das Gericht gleichwohl ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 937 Abs. 2 ZPO); die Funktion der Schutzschrift besteht darin, zu verhindern, dass diese Entscheidung ergeht, ohne dass Ihre Argumente gesehen wurden.
Sie verhindert wirtschaftliche Verluste:
Ergeht eine einstweilige Verfügung, müssen Sie unter Umständen Ihren Stand schließen, Ihre Produkte einsammeln oder Ihre Werbung entfernen. Die Schutzschrift kann der Verfügung zuvorkommen, indem sie dem Gericht zeigt, dass eine solche Entscheidung unverhältnismäßige Schäden verursachen würde.
Sie verhindert fehlerhafte Anträge bei Gericht:
Ist die Behauptung des Wettbewerbsunternehmens schwach, kann eine hinterlegte Schutzschrift dazu führen, dass sein Antrag unmittelbar zurückgewiesen wird. Das kann Wettbewerber davon abhalten, überflüssige Verfahren zu führen.
In welchen Fällen sollte eine Schutzschrift hinterlegt werden?
- Wenn Sie damit rechnen, im Zoll oder auf der Messe mit dem Vorwurf einer Patent-, Marken- oder Designrechtsverletzung angegriffen zu werden.
- Wenn bekannt ist, dass Ihre Wettbewerber in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen erwirkt haben.
- Wenn Sie von einem Wettbewerbsunternehmen bereits eine Abmahnung erhalten haben.
- Wenn die Möglichkeit besteht, dass Ihre Wettbewerber Sie nach dem Lauterkeitsrecht (UWG) wegen irreführender Werbung oder Rufausbeutung angreifen.
- Wenn Sie in Deutschland an einer Messe teilnehmen (oder Waren nach Deutschland versenden) und verhindern wollen, dass eine unerwartete gerichtliche Entscheidung Ihre geschäftliche Tätigkeit unterbricht.
Wann und wo ist die Schutzschrift zu hinterlegen?
✔ Sie sollte mindestens einige Wochen vor der Messe erstellt und bei Gericht hinterlegt werden.
✔ Die Schutzschrift ist in das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR) einzustellen, damit die Gerichte sie prüfen müssen, sobald ein Verfügungsantrag eingeht. Die Einstellung im ZSSR gilt nur gegenüber den ordentlichen Gerichten der Länder als Einreichung (§ 945a Abs. 2 ZPO). Verfügungsanträge, die auf ein europäisches Patent gestützt sind – auf ein Patent mit einheitlicher Wirkung oder auf ein klassisches europäisches Patent ohne Opt-out –, können seit dem 01.06.2023 vor das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC) gebracht werden; dafür ist zusätzlich eine Schutzschrift bei der Kanzlei des EPG zu hinterlegen (Regel 207 VerfO EPG).
Wie lange gilt eine Schutzschrift?
✔ Schutzschriften gelten sechs Monate und werden danach automatisch aus dem Register gelöscht.
✔ Steht Ihre geschäftliche Tätigkeit weiterhin unter Risiko, müssen Sie Ihre Schutzschrift vor Fristablauf erneuern.
✔ Ohne Erneuerung können Ihre Wettbewerber erneut eine einstweilige Verfügung beantragen, und diese Entscheidung ist durchsetzbar, bis Sie sich erneut verteidigt haben.
✔ Wenn Sie regelmäßig an Messen in Deutschland teilnehmen, ist es die sicherste Strategie, vor jeder Messe eine erneuerte Schutzschrift zu hinterlegen.
Zusammenfassung: Wie schützen Sie sich mit der Schutzschrift?
Lassen Sie eine FTO-Analyse (Freedom to Operate) erstellen: Belegen Sie, dass Ihr Produkt kein gewerbliches Schutzrecht verletzt.
Hinterlegen Sie eine Schutzschrift: Besteht ein mögliches Verfügungsrisiko, bringen Sie Ihre Verteidigung vorab bei Gericht ein.
- Verhindert einseitige einstweilige Verfügungen
- Entkräftet unberechtigte Anträge der Wettbewerber
- Zwingt die Gerichte, Ihre Verteidigung zur Kenntnis zu nehmen
- Lässt Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit auf der Messe fortsetzen
Wenn Sie planen, in Deutschland an einer Messe teilzunehmen, ist die Schutzschrift Ihr wichtigstes rechtliches Verteidigungsmittel. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit Ihre Schutzschrift vorbereitet werden kann! Wir teilen die Arbeit dabei klar auf: Köksal koordiniert Ihr Messemandat aus Istanbul und bearbeitet die Fragen des türkischen Rechts; die Schutzschrift selbst erstellt und hinterlegt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die auch alles Weitere vor deutschen Gerichten übernimmt. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).




