FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Kann ich eine ausländische Gerichtsentscheidung in der Türkei vollstrecken lassen?

Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
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Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.

Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.

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Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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