Kurze Antwort
Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.
Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an unser Team.