Kurze Antwort
Die Abfindung wegen Betriebszugehörigkeit (kıdem tazminatı) wird nach türkischem Arbeitsrecht für jedes volle Dienstjahr auf Grundlage von 30 Tagen des erweiterten Bruttoentgelts berechnet, wobei die gesetzliche Höchstgrenze (kıdem tazminatı tavanı) zu beachten ist; die Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) bemisst sich nach den Kündigungsfristen, die das türkische Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) an die Dauer der Betriebszugehörigkeit knüpft. Ob die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind und wie zu rechnen ist, bewerten wir am konkreten Sachverhalt.
Die Abfindung wegen Betriebszugehörigkeit (kıdem tazminatı) wird nach türkischem Arbeitsrecht für jedes volle Dienstjahr auf Grundlage von 30 Tagen des erweiterten Bruttoentgelts berechnet, wobei die gesetzliche Höchstgrenze (kıdem tazminatı tavanı) zu beachten ist; die Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) bemisst sich nach den Kündigungsfristen, die das türkische Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) an die Dauer der Betriebszugehörigkeit knüpft. Ob die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind und wie zu rechnen ist, bewerten wir am konkreten Sachverhalt.
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