Ihre Regeln sollen geschrieben, bekannt gegeben und durchsetzbar sein.
Innerbetriebliche Regelwerke, Disziplinarverfahren und Mitarbeiterhandbücher, aufgebaut so, dass sie dem türkischen Arbeitsrecht entsprechen, im Alltag funktionieren und Nachweise erzeugen, die vor Gericht tragen.
Eine Regel, die nicht geschrieben steht, gilt nicht
In Disziplinarstreitigkeiten lautet die erste Frage immer gleich: Wo steht diese Regel, und wann wurde sie der beschäftigten Person mitgeteilt? Innerbetriebliche Regelwerke, Handbücher und Richtliniensätze binden nur, wenn sie als Anlage zum Arbeitsvertrag ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sind. Andernfalls fällt vor dem türkischen Arbeitsgericht selbst die sachlich berechtigtste Sanktion in sich zusammen.
Der Aufbau des Regelwerks
Die Landkarte der Kerndokumente: Verhaltens- und Ethikregeln für den Betrieb, das Disziplinarverfahren mit Sanktionskatalog, Informationssicherheit und zulässige Nutzung, Richtlinien zu mobiler Arbeit und zu Aufwendungen sowie die Ordnung des Hinweisgeberkanals. Jedes Dokument lebt von dreierlei: der Prüfung an den türkischen Vorschriften, dem Nachweis der Bekanntgabe und einer namentlich benannten Ansprechperson für die Aktualisierung.
Die goldenen Regeln der Disziplinarpraxis
Vorfall, Aktenvermerk, Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme, Bewertung, verhältnismäßige Sanktion: Jedes übersprungene Glied dieser Kette schwächt die spätere Kündigungsakte. Der Sanktionskatalog muss einheitlich angewendet werden – für denselben Sachverhalt keine unterschiedlichen Sanktionen –, denn das verlangt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des türkischen Rechts. Bei Ermittlungen und Überwachungsmaßnahmen sind die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) einzuhalten.
In fünf Schritten zu einem lebenden Richtliniensatz
Dokumentenprüfung: Wir nehmen ein Inventar der vorhandenen Regelwerke, Handbücher und Richtlinien auf. Lückenbericht: Jedes Dokument wird daran gemessen, ob es den türkischen Vorschriften entspricht, ob es mit der Rechtsprechung übereinstimmt und ob seine Bekanntgabe belegt ist. Lokalisierung und Redaktion: Konzernweite Verhaltenskodizes (Code of Conduct) werden an das türkische Arbeitsrecht angepasst – angepasst, nicht übersetzt. Bekanntgabe- und Bestätigungskampagne: Wir richten eine beweisbare Zustellung ein, über eigenhändige Unterschrift, elektronische Signatur oder registrierte E-Mail (KEP) – vor Gericht sind genau diese Nachweise die Stärke der Akte. Schulung und Pflege: Das Personalteam wird in der Anwendung geschult, der Satz durch jährliche Pflege aktuell gehalten. Ergebnisse: der überarbeitete Richtliniensatz, die Ordnung der Bekanntgabenachweise und ein Anwendungsleitfaden. Wer statt einzelner Bausteine eine dauerhafte Ordnung sucht, bindet diese Arbeit in unsere laufende Rechtsberatung ein.
Wem nützt die Kraft der Dokumente?
Typischerweise kommen zu uns: Unternehmen, die die Schwelle von 50 Beschäftigten überschritten haben und ihr Regelwerk institutionalisieren müssen, Arbeitgeber mit mehreren Standorten und mobil arbeitenden Teams sowie deutsche Tochtergesellschaften, die Konzernrichtlinien übernommen haben. Was die Dokumentenordnung einbringt, zeigt sich im Streitfall: In der obligatorischen Mediation nach dem türkischen Gesetz Nr. 7036 führt die Partei das Wort, die mit Nachweisen an den Tisch kommt; der Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch Aufzeichnungen belegt, die die einheitliche Anwendung des Sanktionskatalogs zeigen. Erreicht ein Vorfall die Kündigungsstufe, geht die Akte vorbereitet in die Kündigungspraxis unseres Schwerpunkts Arbeitsrecht über.

Für Personalrichtlinien und Disziplinarordnung stehen wir an Ihrer Seite
Wir ziehen Ihre vorhandenen Dokumente durch den Filter der türkischen Rechtsprechung, lokalisieren Konzernrichtlinien und schulen Ihr Personalteam in der Anwendung. In einer laufenden Beratung wird der Richtliniensatz durch jährliche Pflege aktuell gehalten; bei schwerwiegenden Vorfällen greift die Linie interne Untersuchung. Das türkische Arbeitsrecht bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts – etwa wenn die Konzernrichtlinie aus Deutschland stammt – bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Weitere Anwendungen dieser Leistung
Laufende Rechtsberatung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
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Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Zum Mandat →Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)Aufbau der Corporate Governance in den Gruppengesellschaften
Steuerung und Dokumentation der Abläufe von Generalversammlung, Verwaltungsrat und Compliance aus einer Hand.
Zum Mandat →Streitigkeit · PlattformWiederfreischaltung eines gesperrten Marktplatzkontos
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Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Batuhan Halim
Of CounselKyreniaProfil →
Gökçe Yıldırım
Of CounselIstanbulProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Für sich genommen riskant: Ohne Zugriffsprotokoll und ohne Lesebestätigung ist der Beweis schwach. Wir empfehlen die elektronische Bestätigung und eine Unterschrift beim Eintritt als Standard.
Ein plötzliches Verschärfen löst eine Auseinandersetzung über die Gleichbehandlung aus. Der Übergang gehört über einen Hinweis auf die wieder geltende Regel und eine einheitliche Anwendung nach vorn gestaltet.
In der Personalakte, mit der Stellungnahme und dem Protokoll als Anlagen und im Einklang mit den Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten. Verstreute E-Mails sind keine Akte.
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Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.
