Kurze Antwort
Die Türkei räumt der ausländischen Investorenseite grundsätzlich dieselben Rechte ein wie der inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur in einer begrenzten Zahl strategischer Branchen – etwa in bestimmten Bereichen der Medien, der Luftfahrt und der Verteidigung – bestehen besondere Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse. Die Beschränkungen Ihrer Zielbranche prüfen wir vorab.
Die Türkei räumt der ausländischen Investorenseite grundsätzlich dieselben Rechte ein wie der inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur in einer begrenzten Zahl strategischer Branchen – etwa in bestimmten Bereichen der Medien, der Luftfahrt und der Verteidigung – bestehen besondere Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse. Die Beschränkungen Ihrer Zielbranche prüfen wir vorab.
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