FAQ · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Welche Pflichten beginnen unmittelbar nach der Gründung?

Die Eintragung ist nicht das Ende der Pflichten, sondern ihr Anfang. Mit der Gründung stehen sofort an: die Anmeldung bei der türkischen Finanzverwaltung und die Betriebsstättenanmeldung be…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)
Kurze Antwort

Die Eintragung ist nicht das Ende der Pflichten, sondern ihr Anfang. Mit der Gründung stehen sofort an: die Anmeldung bei der türkischen Finanzverwaltung und die Betriebsstättenanmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Ka…

Die Eintragung ist nicht das Ende der Pflichten, sondern ihr Anfang. Mit der Gründung stehen sofort an: die Anmeldung bei der türkischen Finanzverwaltung und die Betriebsstättenanmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102), die Anträge auf das elektronische Buch (e-defter) und die elektronische Rechnung (e-fatura) sowie die Einrichtung einer Adresse für die registrierte elektronische Post (Kayıtlı Elektronik Posta, KEP) und für die elektronische Zustellung (e-tebligat). Gesellschaften, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen darüber hinaus die Registrierung im türkischen Verantwortlichenregister VERBİS nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698); je nach Tätigkeitsfeld können Konzessionen, Lizenzen und branchenbezogene Erlaubnisse hinzukommen. In den ersten Monaten beginnt zudem der Kalender für die kombinierte Quellensteuer- und Beitragserklärung (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi), für die Mehrwertsteuer (KDV) und für die Körperschaftsteuervorauszahlung (geçici vergi) zu laufen. Verzögert sich einer dieser Schritte, entsteht ein Bußgeld. Unser Gründungspaket endet deshalb nicht mit der Eintragung: Wir übergeben die Gesellschaft mit erfüllten Pflichten und betriebsbereit.

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Ja. Wir verfolgen Rechtsänderungen und neue Anreize regelmäßig und teilen Ihnen diejenigen, die auf Ihre Gesellschaft anwendbar sind, vorab und zusammen mit einer Schätzung ihrer Wirkung mit. Die Befreiungen und Abzüge nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Gesetz Nr. 552…

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