Die Eintragung ist nicht das Ende der Pflichten, sondern ihr Anfang. Mit der Gründung stehen sofort an: die Anmeldung bei der türkischen Finanzverwaltung und die Betriebsstättenanmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102), die Anträge auf das elektronische Buch (e-defter) und die elektronische Rechnung (e-fatura) sowie die Einrichtung einer Adresse für die registrierte elektronische Post (Kayıtlı Elektronik Posta, KEP) und für die elektronische Zustellung (e-tebligat). Gesellschaften, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen darüber hinaus die Registrierung im türkischen Verantwortlichenregister VERBİS nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698); je nach Tätigkeitsfeld können Konzessionen, Lizenzen und branchenbezogene Erlaubnisse hinzukommen. In den ersten Monaten beginnt zudem der Kalender für die kombinierte Quellensteuer- und Beitragserklärung (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi), für die Mehrwertsteuer (KDV) und für die Körperschaftsteuervorauszahlung (geçici vergi) zu laufen. Verzögert sich einer dieser Schritte, entsteht ein Bußgeld. Unser Gründungspaket endet deshalb nicht mit der Eintragung: Wir übergeben die Gesellschaft mit erfüllten Pflichten und betriebsbereit.
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