Ja. Wir verfolgen Rechtsänderungen und neue Anreize regelmäßig und teilen Ihnen diejenigen, die auf Ihre Gesellschaft anwendbar sind, vorab und zusammen mit einer Schätzung ihrer Wirkung mit. Die Befreiungen und Abzüge nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Gesetz Nr. 5520) und dem türkischen Einkommensteuergesetz (Gesetz Nr. 193), das türkische Investitionsanreizrecht sowie die Förderungen für Forschung und Entwicklung im Rahmen des türkischen Gesetzes Nr. 5746 gehören zu den Feldern, die die meisten Gesellschaften übersehen. Unsere Leistung Steuer-Compliance erschöpft sich nicht in der Abgabe von Erklärungen; sie umfasst ebenso die Verfolgung der zu Ihrem Tätigkeitsfeld passenden Anreize, ihrer Fristen und ihrer Antragsvoraussetzungen. Entsteht eine passende Gelegenheit, informieren wir Sie darüber, damit sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig geprüft werden kann. So gehen Vorteile, auf die ein Anspruch entstehen könnte, nicht durch den Ablauf einer Frist verloren.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.