Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird die Gründung mit dem über MERSİS — das zentrale Registrierungssystem des türkischen Handelsregisters — vorbereiteten Antrag meist binnen weniger Werktage im Handelsregister eingetragen; die Eintragung verleiht der Gesellschaft nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) die Rechtspersönlichkeit. Über die Dauer entscheiden in Wahrheit andere Punkte: die richtige Ausarbeitung der Satzung, bei ausländischer Beteiligung oder ausländischen Urkunden die Kette aus Apostille, Übersetzung und Notar sowie die Schritte zur Eröffnung des Bankkontos. Gehört eine ausländische natürliche oder juristische Person zu den Gesellschaftern, wirken die Steuernummer und die Vollmachtsvorgänge auf die Gesamtdauer. Nach der Eintragung folgen die Beglaubigung der Bücher sowie die steuerlichen Anmeldungen und die Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK). Indem wir die Schritte dieser Kette parallel führen, machen wir die Gesamtdauer vorhersehbar und vermeiden unnötige Wartezeiten.
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