FAQ · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Ist die ETBİS-Registrierung für unsere E-Commerce-Website Pflicht?

Für Dienstanbieter, die über die eigene Website oder die eigene mobile Anwendung verkaufen, ist die Registrierung im ETBİS (Elektronik Ticaret Bilgi Sistemi, dem türkischen Informationssyst…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)
Kurze Antwort

Für Dienstanbieter, die über die eigene Website oder die eigene mobile Anwendung verkaufen, ist die Registrierung im ETBİS (Elektronik Ticaret Bilgi Sistemi, dem türkischen Informationssystem für den elektronischen Handel) im Grundsatz zwingend. Die Pflicht folgt aus dem türkischen Gesetz über die Regelung des elektronischen Handels (Nr. 6563) und aus der d…

Für Dienstanbieter, die über die eigene Website oder die eigene mobile Anwendung verkaufen, ist die Registrierung im ETBİS (Elektronik Ticaret Bilgi Sistemi, dem türkischen Informationssystem für den elektronischen Handel) im Grundsatz zwingend. Die Pflicht folgt aus dem türkischen Gesetz über die Regelung des elektronischen Handels (Nr. 6563) und aus der dazu ergangenen ETBİS-Verordnung; die eingetragenen Angaben lassen sich über das System öffentlich überprüfen. Verkaufen Sie ausschließlich über einen Marktplatz — also über einen Vermittlungsdiensteanbieter (aracı hizmet sağlayıcı) —, so liegt die Meldepflicht im Grundsatz bei der Plattform; betreiben Sie dagegen die eigene Website neben dem Marktplatz, bleibt die Registrierung für Ihren eigenen Kanal gleichwohl erforderlich. Mit der Registrierung wird zugleich erwartet, dass die Website eine Anbieterkennzeichnung (künye), einen Fernabsatzvertrag und die Texte der vorvertraglichen Information vorhält. Wir richten die Registrierung zusammen mit diesen Pflichtangaben ein und binden die Aktualisierungen und Meldungen, die eine Umsatzschwelle oder eine Änderung der Tätigkeit auslöst, an einen festen Terminplan.

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