Nicht immer; das hängt von der Art der Genehmigung ab. Manche Genehmigungen und Erlaubnisse knüpfen an den Betrieb selbst an — an die physischen und technischen Eigenschaften der Räumlichkeiten — und lassen sich bei einer Übernahme leichter fortführen; andere knüpfen an die betreibende Person beziehungsweise an die Trägerschaft der Tätigkeit an und verlangen von der erwerbenden Seite einen neuen Antrag oder die Zustimmung zur Übertragung.
Die Eröffnungs- und Betriebsgenehmigung für Betriebsstätten (işyeri açma ve çalışma ruhsatı) etwa muss in den meisten Fällen auf den Namen der neuen Betreiberin oder des neuen Betreibers umgeschrieben werden, sobald die Trägerschaft wechselt. Und je nachdem, ob die Übernahme als Anteilsübertragung — also als Wechsel der Eigentümerseite der Gesellschaft — oder als Übertragung des Betriebs und seiner Vermögenswerte gestaltet ist, können die genehmigungsrechtlichen Folgen unterschiedlich ausfallen. Deshalb prüfen wir vor jeder Betriebs- oder Unternehmensübernahme unbedingt den Stand der Genehmigungen und Erlaubnisse, stellen fest, welche Dokumente von selbst übergehen und welche neu zu beschaffen sind, und planen den ununterbrochenen Fortgang der Tätigkeit nach der Übernahme. In den Übernahmevertrag nehmen wir außerdem die passenden Schutzklauseln auf.
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