Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) · Leistung

Schnelle und reibungslose Erlaubnisverfahren für Ihre ausländischen Talente.

Die Beschäftigung ausländischer Führungskräfte, Fachkräfte und Angestellter in der Türkei verlangt, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsstatus und Arbeitgeberpflichten gemeinsam zu steuern. Ihre Verfahren der Unternehmensmigration führen wir vom Antrag bis zur Verlängerung aus einer Hand.

Überblick

Die richtige Person, im richtigen Status

Arbeitet eine ausländische Führungskraft oder eine Fachkraft ohne Erlaubnis in der Türkei, drohen sowohl der beschäftigten Person als auch der Arbeitgeberseite Bußgelder, die Ausweisung und die Ablehnung künftiger Anträge. Die Arbeitserlaubnis nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) ist dabei kein bloßes Formular, sondern eine Aktenarbeit, die von den Kapital- und Beschäftigungskriterien der Arbeitgeberseite bis zur Begründung der Position reicht.

Von Einzelanträgen bis zur geplanten Mobilität größerer Personalgruppen bauen wir die Antragsstrategie auf, bereiten die Akten vor, verfolgen die Verfahren beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı) und legen die Verlängerungen in einen Terminkalender. Für Ihre Beschäftigten verläuft das Verfahren transparent in ihrer eigenen Sprache.

Reisepass und Erlaubnis
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Wann kommt diese Leistung zum Einsatz?

Die Verfahren, die unsere Leistung im Bereich der Unternehmensmigration typischerweise abdeckt.

Arbeitserlaubnisse

Steuerung von Erstantrag, Verlängerung und unbefristeter Arbeitserlaubnis aus einer Hand.

Konzerninterne Versetzungen

Entsendungen innerhalb der Gruppe, Bestellung von Führungskräften und projektbezogene Personalmobilität.

Befreiungen und Sonderstatus

Befreiungen von der Arbeitserlaubnis, die Turkuaz Kart (Türkis-Karte für hoch qualifizierte Fachkräfte) und besondere Wege für qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer.

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Wie gehen wir vor?

Der dreistufige Ablauf, dem wir in jeder Erlaubnisakte folgen.

01 · Eignungsanalyse

Wir bewerten die Kriterien der Arbeitgeberseite und die Begründung der Position und bestimmen die passende Erlaubnisart und den richtigen Zeitpunkt.

02 · Akte und Antrag

Wir sammeln die Unterlagen in beiden Ländern parallel, stellen den Antrag vollständig und führen den Schriftwechsel mit dem Ministerium.

03 · Genehmigung und Nachverfolgung

Nach der Genehmigung erledigen wir die Meldungen und die Schritte bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) und terminieren die Verlängerungen rechtzeitig.

Warum Köksal?

Ein Verfahren, das beide Länder kennt und in zwei Sprachen läuft

Die meisten Verzögerungen bei ausländischem Personal entstehen aus fehlenden Unterlagen, einer falsch beschriebenen Position und dem Urkundenlauf zwischen zwei Ländern. Mit unseren Büros in Berlin und Istanbul steuern wir die Unterlagen parallel und begleiten Ihre Beschäftigten in ihrer eigenen Sprache. Fragen des türkischen Ausländer- und Arbeitserlaubnisrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsrechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

  • Sicherheit bei den Arbeitgeberkriterien und der Quotenpraxis
  • Paralleles Urkundenmanagement auf der deutsch-türkischen Achse
  • Beschleunigte Planung für Führungskräfte und Schlüsselpersonal
  • Im Fall der Ablehnung eine Strategie für Widerspruch und erneuten Antrag
  • Verzahnung mit den Aufenthaltserlaubnissen der Familienangehörigen nach dem türkischen Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu)
Team / Flughafen
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Weitere Leistungen im Bereich Corporate Secretarial

Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.

Alle Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) Leistungen
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Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften

Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.

Den Antrag auf die türkische Arbeitserlaubnis führt im Grundsatz die Arbeitgeberseite; welchen Weg das Verfahren nimmt, richtet sich allerdings danach, wo sich die ausländische Person aufhält. Besitzt sie in der Türkei bereits eine Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni) mit hinreichender Restlaufzeit, wird der Antrag unmittelbar von der Arbeitgeberseite aus dem Inland gestellt.Hält sich die ausländische Person im Auslan…

Bei der Prüfung einer Arbeitserlaubnis wird von der Arbeitgeberseite erwartet, dass sie eine bestimmte finanzielle und beschäftigungsbezogene Leistungsfähigkeit nachweist. Die konkreten Maßstäbe lauten (Stand Juli 2026): je ausländischer Person fünf im Betrieb beschäftigte türkische Staatsangehörige; ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 TL oder ein Nettoumsatz von mindestens 8.000.000 TL oder Ausfuhren vo…

Mit einer vollständigen Akte wird über einen Antrag auf die türkische Arbeitserlaubnis in der Regel binnen weniger Wochen bis weniger Monate entschieden; ein genauer Tag lässt sich nicht nennen, weil die Dauer von der Art des Antrags, von der Position der ausländischen Person und von der Arbeitsbelastung der zuständigen Stelle abhängt.Was das Verfahren am stärksten verlängert, sind nachträgliche Aufforderungen, fehl…

Ja. Eine gültige türkische Arbeitserlaubnis — oder eine Befreiung von ihr — tritt nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) zugleich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni); wer eine Arbeitserlaubnis besitzt, muss deshalb keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dauer und Gültigkeit der beiden Titel sind aneinander gebunden: Endet die Arb…

Ja. Die Ablehnung eines Antrags auf eine Arbeitserlaubnis ist nicht das Ende des Verfahrens; es stehen Ihnen zwei Wege offen. Der erste ist der fristgerechte Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu); diese Frist ist kurz, weshalb der Bescheid unmittelbar nach seinem Eingang zu bewerten ist. Der zweite ist, den Ablehn…

Leistung

Holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung für Arbeitserlaubnisse und ausländisches Personal.

Lassen Sie uns gemeinsam die Lösung bestimmen, die am besten zu Ihrem Bedarf passt — mit unserer Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum.