Ja. Die Ablehnung eines Antrags auf eine Arbeitserlaubnis ist nicht das Ende des Verfahrens; es stehen Ihnen zwei Wege offen. Der erste ist der fristgerechte Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu); diese Frist ist kurz, weshalb der Bescheid unmittelbar nach seinem Eingang zu bewerten ist. Der zweite ist, den Ablehnungsgrund auszuräumen und einen neuen Antrag zu stellen. Entscheidend ist, den Ablehnungsgrund richtig zu lesen: Eine fehlende Unterlage, die Entgelt- oder Quotenkriterien, die Voraussetzungen auf Seiten der Arbeitgeberseite oder branchenbezogene Beschränkungen verlangen jeweils eine andere Antwort — und ein zweiter Antrag, der denselben Mangel wiederholt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls abgelehnt. Deshalb analysieren wir zuerst den Bescheid und die Akte und bestimmen gemeinsam mit Ihnen, ob der Widerspruch oder der berichtigte Neuantrag die stärkere Position ist. Anschließend stellen wir den Antrag mit einer Strategie und mit den Unterlagen erneut, die den Ablehnungsgrund schließen; die einzelnen Schritte legen wir dabei in einen Terminkalender.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.