Bei der Prüfung einer Arbeitserlaubnis wird von der Arbeitgeberseite erwartet, dass sie eine bestimmte finanzielle und beschäftigungsbezogene Leistungsfähigkeit nachweist. Die konkreten Maßstäbe lauten (Stand Juli 2026): je ausländischer Person fünf im Betrieb beschäftigte türkische Staatsangehörige; ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 TL oder ein Nettoumsatz von mindestens 8.000.000 TL oder Ausfuhren von mindestens 150.000 US-Dollar; und ein der Position angemessenes Entgelt für die ausländische Person — bemessen als Vielfaches des türkischen gesetzlichen Bruttomindestlohns: das Fünffache bei Führungskräften der obersten Ebene sowie bei Pilotinnen und Piloten, das Vierfache bei Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie bei Architektinnen und Architekten, das Dreifache bei den übrigen Führungskräften und das Doppelte bei Tätigkeiten, die besondere Fachkunde verlangen.
Festgelegt werden diese Maßstäbe im Rahmen des türkischen Gesetzes Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) und seiner Durchführungsvorschriften; je nach Position, Branche und Status der ausländischen Person bestehen Ausnahmen. Ausländische Personen mit einer Beteiligung an der Gesellschaft, Schlüsselpersonal und einzelne Sonderstatus werden beispielsweise abweichend beurteilt. Vor der Antragstellung analysieren wir Ihre bestehende Struktur an diesen Schwellen und bringen erforderlichenfalls Beschäftigung, Kapital oder Entgeltgefüge damit in Einklang; so wollen wir verhindern, dass der Antrag an einem rein formalen Grund scheitert.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.