Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) · Leistung

Rechtliche Sicherheit bei Beschlüssen von Generalversammlung und Unternehmensleitung.

Ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen, Beschlüsse des Verwaltungsrats und die Vertretungsabläufe steuern wir vollständig. Von der Tagesordnung bis zum Protokoll, von der Eintragung bis zur Dokumentation sichern wir Ihren gesellschaftsrechtlichen Betrieb.

Überblick

Unternehmerische Beschlüsse brauchen festen Boden

Die Generalversammlung (genel kurul) und der Verwaltungsrat (yönetim kurulu) sind die Organe, in denen die grundlegenden Beschlüsse einer Gesellschaft gefasst werden und in denen Verantwortung und Vertretung Gestalt annehmen. Das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) verlangt, dass diese Abläufe bestimmten Förmlichkeiten folgen — von der Tagesordnung über die Einberufung bis zu Beschlussfähigkeit und Protokoll. Ein Formfehler bringt das Risiko mit sich, dass die gefassten Beschlüsse vor türkischen Gerichten angefochten und für unwirksam erklärt werden, und trägt Streit zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern in die Gesellschaft hinein.

Bei Köksal sehen wir Generalversammlung und Leitungsabläufe nicht als auf den Sitzungstag beschränkt; wir gestalten die gesamte Kette — von der Vorbereitung der Tagesordnung bis zur Eintragung des Beschlusses — im Einklang mit dem türkischen Recht. In Gesellschaften mit multinationaler Beteiligungsstruktur steuern wir Vertretung, Bevollmächtigung und mehrsprachige Dokumentation gemeinsam und sichern damit die Wirksamkeit der Beschlüsse.

Generalversammlung und Unternehmensleitung
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Wann kommt diese Leistung zum Einsatz?

Von der jährlichen Versammlung über außerordentliche Beschlüsse bis zu Änderungen der Vertretungsmacht und den Leitungsabläufen stehen wir Ihnen in jeder Phase des gesellschaftsrechtlichen Betriebs zur Seite.

Ordentliche Generalversammlung

Wir sorgen dafür, dass die ordentliche Generalversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist, mit ihrer Tagesordnung und den erforderlichen Mehrheiten formgerecht zusammentritt und Beschlüsse fasst.

Abläufe im Verwaltungsrat

Sitzungen des Verwaltungsrats, die Vorbereitung der Beschlüsse und ihre Eintragung in das Beschlussbuch führen wir im Einklang mit dem türkischen Recht.

Zeichnungs- und Vertretungsbefugnisse

Das Unterschriftszirkular (imza sirküleri), die Festlegung der Vertretungs- und Verpflichtungsbefugnisse und die Eintragung von Änderungen der Befugnisse steuern wir vollständig.

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Wie gehen wir vor?

Unternehmerische Beschlussabläufe bringen wir in drei Schritten zum Abschluss — so, dass kein Risiko für ihre Wirksamkeit zurückbleibt.

01 · Tagesordnung und Vorbereitung

Wir legen die Tagesordnung fest und bereiten vor der Sitzung die Einberufungs- und Einladungsförmlichkeiten, die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Unterlagen vollständig vor.

02 · Sitzung und Beschluss

Wir sorgen für einen formgerechten Ablauf der Sitzung und achten bei Abstimmung und Beschlussfassung auf die Einhaltung des türkischen Rechts.

03 · Eintragung und Dokumentation

Wir erstellen die Protokolle, lassen die eintragungspflichtigen Beschlüsse in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eintragen und bauen ein lückenloses Gesellschaftsarchiv auf.

Warum Köksal?

Wir führen die Unternehmensleitung geordnet und ohne Risiko

Das größte Risiko in Generalversammlungs- und Leitungsabläufen sind die Anfechtungs- und Haftungsklagen vor türkischen Gerichten, die aus Formfehlern entstehen. Mit unserer Erfahrung auf der Achse Türkei–DACH steuern wir für Gesellschaften mit mehreren Beteiligten und mit ausländischem Kapital den Sitzungskalender, die Vertretungsbefugnisse und die Dokumentation in geordneter Form und halten das Gedächtnis der Gesellschaft lückenlos. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und erläutert Ihrer Konzernleitung die türkischen Organbeschlüsse auf Deutsch; Fragen des deutschen Gesellschaftsrechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

  • Volle Einhaltung der Förmlichkeiten in ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen
  • Sorgfältige Vorbereitung von Tagesordnung, Einberufung und Beschlussfähigkeit
  • Rechtliche Treffsicherheit und Ordnung bei den Beschlüssen des Verwaltungsrats
  • Mehrsprachige, stets aktuelle Dokumentation von Vertretung und Bevollmächtigung
  • Fristgerechte Eintragung der eintragungspflichtigen Beschlüsse in das türkische Handelsregister
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Weitere Leistungen im Bereich Corporate Secretarial

Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.

Alle Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) Leistungen
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Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften

Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Die ordentliche Generalversammlung (genel kurul) muss nach Art. 409 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) binnen drei Monaten nach dem Ende jeder Geschäftsperiode (faaliyet dönemi) zusammentreten. Wird diese Frist versäumt, kommt die Verantwortlichkeit des Leitungsorgans ins Spiel, und Beschlüsse, die der Versammlung vorbehalten sind — die Feststellung des Jahresabschlusses un…

Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Ausland können auf zwei Wegen an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen: durch Vollmacht an eine vertretende Person oder über das Elektronische Generalversammlungssystem (Elektronik Genel Kurul Sistemi, EGKS) nach Art. 1527 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102). Bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket) setzt die elektronisch…

Nein; für jeden Beschluss des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) ist keine Präsenzsitzung erforderlich. Nach Art. 390 Abs. 4 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) kann ein Beschluss — solange kein Mitglied verlangt, dass eine Sitzung abgehalten wird — auch dadurch gefasst werden, dass zu dem Vorschlag, den ein Mitglied in der Form eines Beschlusses niedergeschrieben hat, die sch…

Verstöße gegen das Einberufungsverfahren, gegen die Tagesordnung, gegen die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit oder gegen das Gesetz können dazu führen, dass die gefassten Beschlüsse mit einer Klage auf Nichtigerklärung (iptal davası) nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) vor türkischen Gerichten angefochten werden. Ein solches Anfechtungsrisiko kostet Zeit und Ansehen zugleich. Indem wir das Verfahren von Anfang an rechtskonform aufsetzen, halten wir dieses Risiko so klein wie möglich.

Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) muss die ordentliche Generalversammlung (olağan genel kurul) bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammentreten. Erörtert werden dort Gegenstände wie die Finanzberichte (finansal tablolar), der Jahresbericht (faaliyet raporu) und die Gewinnverteilung (kâr dağıtımı). Indem wir den Terminplan von vornherein aufstellen, wenden wir die Haftungsrisiken ab, die aus einer Fristüberschreitung entstehen.

Die außerordentliche Generalversammlung (olağanüstü genel kurul) tritt zusammen, wenn dringende oder außerhalb des Turnus liegende Beschlüsse nötig werden — etwa eine Änderung der Satzung (ana sözleşme), eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung. Einberufung, Tagesordnung und die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (nisap) sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) mit derselben Sorgfalt zu erfüllen wie bei der ordentlichen Generalversammlung. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu sichern, steuern wir sämtliche Verfahrensschritte.

Wer die Gesellschaft in welchem Umfang und mit welcher Zeichnungsform vertritt, legt das Leitungsorgan durch Beschluss fest; nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) wird diese Befugnis in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Unterschriftszirkular (imza sirküleri) weist sie nach. Weil eine verspätete Eintragung von Änderungen der Befugnis die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften berühren kann, verfolgen wir den Eintragungsvorgang sorgfältig.

Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.

Leistung

Generalversammlung und Unternehmensleitung — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.