Kurze Antwort
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) muss die ordentliche Generalversammlung (olağan genel kurul) bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammentreten. Erörtert werden dort Gegenstände wie die Finanzberichte (finansal tablolar), der Jahresbericht (faaliyet raporu) und die Gewinnverteilung (kâr dağıtımı). Indem wir den Terminplan von vornherein aufstellen, wenden wir die Haftungsrisiken ab, die aus einer Fristüberschreitung entstehen.
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) muss die ordentliche Generalversammlung (olağan genel kurul) bei der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammentreten. Erörtert werden dort Gegenstände wie die Finanzberichte (finansal tablolar), der Jahresbericht (faaliyet raporu) und die Gewinnverteilung (kâr dağıtımı). Indem wir den Terminplan von vornherein aufstellen, wenden wir die Haftungsrisiken ab, die aus einer Fristüberschreitung entstehen.
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