Die ordentliche Generalversammlung (genel kurul) muss nach Art. 409 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) binnen drei Monaten nach dem Ende jeder Geschäftsperiode (faaliyet dönemi) zusammentreten. Wird diese Frist versäumt, kommt die Verantwortlichkeit des Leitungsorgans ins Spiel, und Beschlüsse, die der Versammlung vorbehalten sind — die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung —, können nicht gefasst werden; in der Praxis geraten dadurch Bank- und Kreditvorgänge ebenso ins Stocken wie Ausschreibungen und die Vorgänge zur Vertretungsbefugnis. Die Verzögerung allein beendet die Gesellschaft nicht von selbst; angehäufte Versäumnisse erzeugen jedoch ein Risiko, sobald die Minderheit oder die Gläubigerseite Ansprüche geltend macht. Eine nicht fristgerecht abgehaltene Generalversammlung begegnet Ihnen darüber hinaus als dauerhafter Mangel in den späteren Prüfungen und in jeder Due Diligence (durum tespiti). Wir überwachen den Kalender, bereiten Einberufung, Tagesordnung und Unterlagen vor und führen die Versammlung innerhalb ihrer gesetzlichen Frist vollständig durch.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.