Kurze Antwort
Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.
Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.
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