FAQ · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Wie nehmen ausländische Gesellschafterinnen und Gesellschafter an den Versammlungen teil?

Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)
Kurze Antwort

Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.

Im Ausland ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter können persönlich an der Generalversammlung (genel kurul) teilnehmen oder sich durch eine formgerecht errichtete Vollmacht (vekâletname) vertreten lassen. In multinationalen Beteiligungsstrukturen steuern wir Bevollmächtigung, Beglaubigung und Übersetzung mehrsprachig — einschließlich der Apostille, wo sie verlangt wird. So steht die geografische Entfernung der Wirksamkeit der Beschlüsse nicht im Weg.

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