Kurze Antwort
Diese Entscheidung hängt von der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, von der Kapitalstruktur, von der Flexibilität bei der Anteilsübertragung und von Ihren Wachstumsplänen ab. Die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket, A.Ş.) eignet sich in der Regel für stärker institutionalisierte, für Investitionen offene Strukturen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket, Ltd. Şti.) eher für kleinere Beteiligungskreise; beide Formen sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt. Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell und bewerten die Vorteile beider Strukturen für Ihren konkreten Fall.
Diese Entscheidung hängt von der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, von der Kapitalstruktur, von der Flexibilität bei der Anteilsübertragung und von Ihren Wachstumsplänen ab. Die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket, A.Ş.) eignet sich in der Regel für stärker institutionalisierte, für Investitionen offene Strukturen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket, Ltd. Şti.) eher für kleinere Beteiligungskreise; beide Formen sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt. Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell und bewerten die Vorteile beider Strukturen für Ihren konkreten Fall.
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