FAQ · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Wie kann ein ausländisches Unternehmen in der Türkei eine Gesellschaft gründen?

Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)
Kurze Antwort

Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.

Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.

Zugehörige Fragen

Nicht immer; das hängt von der Art der Genehmigung ab. Manche Genehmigungen und Erlaubnisse knüpfen an den Betrieb selbst an — an die physischen und technischen Eigenschaften der Räumlichkeiten — und lassen sich bei einer Übernahme leichter fortführen; andere knüpfen an die betr…

Ja. Wir verfolgen Rechtsänderungen und neue Anreize regelmäßig und teilen Ihnen diejenigen, die auf Ihre Gesellschaft anwendbar sind, vorab und zusammen mit einer Schätzung ihrer Wirkung mit. Die Befreiungen und Abzüge nach dem türkischen Körperschaftsteuergesetz (Gesetz Nr. 552…

Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird die Gründung mit dem über MERSİS — das zentrale Registrierungssystem des türkischen Handelsregisters — vorbereiteten Antrag meist binnen weniger Werktage im Handelsregister eingetragen; die Eintragung verleiht der Gesellschaft nach dem…

Zugehörige Arbeitsbereiche

Betrachten Sie diese Frage zusammen mit den Leistungen, Rechtsgebieten, Schwerpunkten, Branchenschwerpunkten und Desks.

Leistungen

Leistungen, die unmittelbar mit dieser Frage zusammenhängen.

Alle ansehen
Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.