Recht, das in Hotellerie und Tourismus Ihre geschäftlichen Ziele schützt.
Investition, Betriebsverträge, Franchise, Miete, Arbeitsorganisation und Verbraucherprozesse für Hotels, Beherbergungs- und Tourismusbetriebe. Touristische Betriebsgenehmigungen (turizm işletme belgesi) und die Zuweisung öffentlicher Grundstücke, Hotelmanagement- und Franchiseverträge sowie die Pauschalreiseregeln nach türkischem Recht verlangen eine rechtliche Planung, die zum Saisonkalender passt.
Der anwendbare Rechtsrahmen in Hotellerie und Tourismus
Tourismus- und Beherbergungsbetriebe tragen Immobilien, Marke, Verbraucherbeziehungen, Beschäftigung, Daten und Betriebsführung gleichzeitig. Bei Hotelinvestitionen entscheidet das richtige Vertragsmodell über die rechtliche Sicherheit des Betriebs ebenso wie über seine finanzielle Tragfähigkeit.
Managementverträge, Franchise, Miete, Dienstleistungsbeschaffung, Beziehungen zu Reisebüros, die Verarbeitung personenbezogener Daten und Gästebeschwerden sind Themen, die in dieser Branche gemeinsam gesteuert werden müssen. Wir bauen die Vertrags- und Compliance-Architektur im Takt des laufenden Betriebs auf.

Unsere Leistungen in dieser Branche
Beratung, zugeschnitten auf den Vertrags-, Investitions-, Compliance- und Streitbedarf von Hotellerie und Tourismus.
Vertrags- und Beschaffungsstruktur
In Hotellerie und Tourismus gestalten wir Verträge mit Kundschaft, Lieferbetrieben, Vertriebspartnern, Auftragnehmern und Dienstleistern so, dass die Risikoverteilung eindeutig ist.
Mehr erfahren →Investitionen und Beteiligungen
Bei Gesellschaftsgründung, Joint Venture, Unternehmenskauf, Investition und Markteintritt unterstützen wir bei der rechtlichen Strukturierung und bei der Due Diligence.
Mehr erfahren →Regulierung und Compliance
Branchenspezifische Rechtsvorschriften, KVKK/DSGVO, Kartellrecht, ESG, Lieferkette und interne Richtlinien behandeln wir stets mit Blick auf die operative Umsetzbarkeit.
Mehr erfahren →Personal und Betrieb
Die Beziehungen zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Führungskräften, Vertragshändlern, Agenturen, Handelsvertretungen und Betriebsteams regeln wir in ihrer vertraglichen, arbeitsrechtlichen und innerbetrieblichen Dimension.
Mehr erfahren →Daten, IP und Technologie
Beziehungen in den Bereichen geistiges Eigentum, Software, Daten, Vertraulichkeit, Lizenzen und Technologiebeschaffung strukturieren wir entlang des Produkt- und Dienstleistungsmodells der Branche.
Mehr erfahren →Streitbeilegung und Schiedsverfahren
In Handelsstreitigkeiten, bei der Beitreibung von Forderungen, bei Mängeln, Lieferunterbrechungen, Vertragsverletzungen und in grenzüberschreitenden Verfahren entwickeln wir die Strategie und übernehmen die Vertretung vor türkischen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Mehr erfahren →Ein grenzüberschreitendes Team, das die Sprache der Branche spricht
In Mandaten aus Hotellerie und Tourismus betrachten wir die rechtliche Bewertung immer zusammen mit dem geschäftlichen Ziel, dem operativen Zeitrahmen und der grenzüberschreitenden Umsetzbarkeit. Ziel ist nicht, Risiken nur aufzuzeigen, sondern einen steuerbaren Arbeitsplan aufzustellen.
- Ein Ansatz, der Vertrag, Compliance und Streitigkeit in Hotellerie und Tourismus zusammen liest
- Eigene Teams in Berlin und Istanbul; Arbeitssprachen Türkisch, Deutsch und Englisch
- Integrierte Mandatssteuerung über Rechtsgebiete, Regionale Desks und Branchenteams
- Frühzeitige Risikoerkennung bei Investitions-, Beschaffungs- und Betriebsentscheidungen
- Eine Ansprechperson, die internationales Netzwerk und lokale Praxiskenntnis verbindet

Zugehörige Rechtsgebiete
Hotellerie und Tourismus — unsere am häufigsten nachgefragten Fachgebiete.
Zugehörige Schwerpunkte
Hotellerie und Tourismus — unsere interdisziplinären Schwerpunkte in dieser Branche.
Markteintritt Türkei
Für Investorinnen und Investoren aus dem Ausland strukturieren wir den Eintritt in den türkischen Markt: Gesellschaftsgründung, Investitionsanreize, Verträge, Arbeitsorganisation, Steuern und Compliance.
13Steuern, Investitionsanreize und staatliche Förderungen
Unterstützung bei Steuerplanung, Investitionsanreizen, staatlichen Förderungen, dem Anreizzertifikat, der Compliance im Rechnungswesen und der rechtlichen wie steuerlichen Optimierung der Investitionsstruktur nach türkischem Recht.
Team in dieser Branche
Hotellerie und Tourismus — lernen Sie unser erfahrenes, mehrsprachiges Team für diese Branche und den grenzüberschreitenden Handel kennen.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Hotellerie und Tourismus — aktuelle Einschätzungen und Leitfäden.
Vertragsgestaltung, Investitionen, türkisches Gesellschaftsrecht, Regulierung, KVKK/DSGVO, türkisches Arbeitsrecht, Lieferkette, Forderungseinzug sowie Verfahren vor türkischen Gerichten und Schiedsverfahren behandeln wir gemeinsam und richten sie an den betrieblichen Anforderungen der Branche aus.
Nein. Je nach Bedarf des Mandats koordinieren wir das türkische Recht zusammen mit der deutschen und weiteren ausländischen Rechtsordnungen; in Verhandlungen mit ausländischen Parteien arbeiten wir auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Zunächst prüfen wir die bestehenden Verträge, die Arbeitsabläufe, die Lieferkette, die Verarbeitungstätigkeiten und die regulatorischen Pflichten. Anschließend erstellen wir eine priorisierte Risikokarte und einen umsetzbaren Maßnahmenplan.
Ja. Nach Prüfung des Vertrags und der Beweislage planen wir die Optionen – Verhandlung, förmliche Mahnung, Klage vor türkischen Gerichten, Zwangsvollstreckung nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu), Schiedsverfahren oder die Koordination im Ausland – entlang der geschäftlichen Ziele des Mandats.
Die Beteiligten, die Verträge, eine Zusammenfassung des Vorgangs oder der Streitigkeit, ein Zeitplan, die betroffenen Länder oder Märkte und – soweit vorhanden – der bisherige Schriftwechsel genügen für eine erste Einschätzung.
Ihr grenzüberschreitender Rechtspartner für Ihr Geschäft in Hotellerie und Tourismus.
Mit unserer grenzüberschreitenden Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite – zugeschnitten auf Ihre Branche.


