Steuer-Compliance · Unterleistung

In der EU-Mehrwertsteuer: eine Registrierung, geordnete Erklärungen, null Überraschungen.

Mehrwertsteuer-Compliance beim B2C-Verkauf in die EU: Aufbau der OSS- und IOSS-Registrierungen, Erklärungsordnung, Schwellenüberwachung, Marktplatzszenarien (deemed supplier) sowie Lager- und Fulfilment-Registrierungen.

Überblick

Die Logik des EU-Mehrwertsteuerpakets

Die Mehrwertsteuerreform der EU für den E-Commerce hat die Besteuerung des B2C-Verkaufs in das Land der Verbraucherinnen und Verbraucher verlagert und den daraus folgenden Verwaltungsaufwand über zwei Anlaufstellen abgefedert: OSS für Fernverkäufe innerhalb der EU, IOSS für Bestellungen bis 150 €, die aus einem Drittland versandt werden. Die Befreiung für Kleinsendungen ist entfallen; ein Verkauf ohne Registrierung erzeugt entweder eine überraschende Steuerforderung an der Haustür der Kundschaft oder eine Steuerfestsetzung mit Zuschlag auf der Verkäuferseite.

01

Welche Registrierung in welchem Szenario?

a)

Direktversand aus der Türkei (≤150 €)

IOSS — die Mehrwertsteuer wird im Zeitpunkt des Verkaufs erhoben und die Zollabfertigung läuft beschleunigt; wer außerhalb der EU ansässig ist, muss einen Vermittler (intermediary) bestellen.

b)

Lagerbestand in der EU (Fulfilment/Lager)

eine lokale Mehrwertsteuerregistrierung im Lagerland und OSS für die Verkäufe innerhalb der EU; ein Lager in Deutschland bedeutet eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung.

c)

Verkauf über einen Marktplatz

in vielen Szenarien übernimmt die Plattform die Mehrwertsteuer (deemed supplier) — Ihre Registrierungs- und Nachweispflichten entfallen dadurch aber nicht vollständig.

d)

Mischmodelle

eine nach Vertriebskanal getrennte Struktur ist zwingend; eine falsche Zuordnung erzeugt Doppelbesteuerung oder eine Lücke.

02

Erklärungsordnung und Belegdisziplin

Die OSS- und IOSS-Registrierungen sind erst der Anfang; die eigentliche Arbeit ist die Abgabe der monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen Erklärungen mit der richtigen Aufteilung nach Ländern, die Verarbeitung von Kurs- und Retourenkorrekturen und der Abgleich mit den Berichten der Vertriebskanäle. Zoll und Ursprung: Tarifeinreihung und Ursprungsplanung wirken sich unmittelbar auf Lieferkosten und Lieferzeit aus; auf türkischer Seite gehört auch der seit 2025 auf Marktplatzzahlungen erhobene Quellensteuerabzug von 1 % mit seiner Erklärungs- und Anrechnungsordnung an denselben Tisch. Die steuerliche Seite muss zusammen mit den Vertrags- und Datenebenen Ihres E-Commerce-Betriebs entworfen werden — unser Leitfaden stellt die vollständige Checkliste bereit.

03

Vier häufige Fehler

a)

Doppelte Erklärung

Verkäufe, die der Marktplatz als „deemed supplier“ übernommen hat, zusätzlich in die eigene OSS-Erklärung aufzunehmen; das erzeugt doppelte Mehrwertsteuer und Korrekturaufwand.

b)

Lagerblindheit

in dem Land, in das der Fulfilment-Bestand verbracht wird, keine lokale Registrierung zu eröffnen; die aufgelaufenen Zinsen und Bußgelder treten meist bei der ersten Prüfung zutage.

c)

Abfluss der IOSS-Nummer

die unkontrollierte Weitergabe der Nummer in den Versandprozessen; daraus entsteht das Risiko, dass der Verkauf eines Dritten in Ihrer Erklärung erscheint.

d)

Das Verhältnis zum Vermittler

die Haftungs- und Datenflussklauseln im Vertrag mit dem IOSS-Vermittler offenzulassen; beim Wechsel des Vermittlers geht die Erklärungshistorie verloren.

04

Die türkische Ebene, und was Sie bekommen

Auf türkischer Seite bilden die Ausfuhrbefreiung nach dem türkischen Mehrwertsteuergesetz (Gesetz Nr. 3065) und die ETGB-Ordnung für den Mikroexport mit den EU-Registrierungen eine einzige Kette; reißt der Belegfluss ab, lässt sich die Befreiung nicht verteidigen. Die steuerliche Struktur hängt außerdem unmittelbar am Zustand Ihres Marktplatzkontos: Die Plattformberichte sind die Hauptquelle für den Abgleich der Erklärungen. Sie erhalten: eine Zuordnungstabelle von Kanal zu Registrierung, die Antragsakten für die Registrierungen, ein Dokument zum Erklärungs-Workflow und Abgleichsvorlagen. Vor dem Start steht ein Test mit einer einzigen Frage: Haben Sie für jeden Vertriebskanal eine Antwort in einem Satz auf „Wer erklärt die Mehrwertsteuer, in welchem Land, unter welcher Registrierung?“ Wenn nicht, ist die Struktur unvollständig — unser Team für steuerliche Compliance schließt die Lücke.

Warum Köksal?

Wir stehen Ihnen bei OSS / IOSS und den EU-Mehrwertsteuerregistrierungen zur Seite

Wir kartieren Ihre Vertriebskanäle, richten den passenden Registrierungssatz ein (bei Bedarf einschließlich der Bestellung eines Vermittlers), führen den Erklärungskalender mit unserem Team für Buchhaltung und Lohnabrechnung aus einer Hand und stimmen die Marktplatzberichte periodisch ab. Bei Betrieben mit Deutschland-Schwerpunkt übernimmt unser Deutschland-Desk die Abstimmung mit den steuerberatenden Berufen vor Ort; Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Team Köksal interdisziplinäre Zusammenarbeit
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Weitere Anwendungen dieser Leistung

Steuer-Compliance — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.

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06

Verknüpfungen zum Mandat

Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Selbst im Szenario des „deemed supplier“ bestehen Ihre Pflichten bei der Registrierung, bei Rechnungen und Belegen sowie bei Rücksendungen und Erstattungen fort; hinzu kommt, dass Ihre Kanäle außerhalb des Marktplatzes (Ihr eigener Shop) einen eigenen Aufbau verlangen.

Mechanismen der freiwilligen Berichtigung — die Selbstanzeige — mindern die Sanktion in den meisten Mitgliedstaaten erheblich. Wir beziffern das Risiko je Zeitraum und je Land und bauen darauf eine Berichtigungsstrategie auf — Zuwarten macht die Sache teurer.

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU registrieren sich für den IOSS in aller Regel über einen in der EU ansässigen Vermittler. Die Auswahl dieses Vermittlers und die Verteilung der Verantwortung gehören vertraglich geklärt.

Diese Schwelle ist lediglich die Untergrenze, bis zu der nur in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen mit der Mehrwertsteuer ihres eigenen Sitzstaates verkaufen dürfen. Ein türkisches Unternehmen ohne Niederlassung in der EU unterliegt bei Verkäufen aus einem Lager innerhalb der EU…

Leistung

OSS / IOSS und EU-Mehrwertsteuerregistrierungen — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.